Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (Hochschulstart)
Aktuell sind folgende Studiengänge an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena zulassungsbeschränkt:
Die Informationen zum Bewerbungsablauf findest du auf der jeweiligen Website zum Studiengang. Hier haben wir dir die wichtigsten Fragen (FAQ) zum Bewerbungs- und Vergabeverfahren zusammen gestellt.
Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass es nur eine begrenzte Anzahl der Studienplätze und es in der Vergangenheit mehr Studienbewerbungen als Studienplätze gab. Du beantragst vorerst die Zulassung für deinen gewünschten Bachelorstudiengang. Die Studienplätze werden in einem Verfahren gemäß der Thüringer Studienplatzvergabeverordnung vergeben.
Der sogenannte Zulassungsgrenzwert (umgangssprachlich NC/Numerus Clausus) wird nicht von der Hochschule festgelegt, sondern ergibt sich aus dem Bewerbungsverfahren. Er hängt davon ab, wie viele Studienplätze es gibt und wie viele Personen sich bewerben – sowie von deren Noten bzw. Ranglistenpunkten.
Wir haben keinen festen NC, sondern veröffentlichen die Grenzwerte des Vorjahres als Orientierungshilfe.
Der sogenannte Zulassungsgrenzwert (umgangssprachlich NC/Numerus Clausus) wird nicht von der Hochschule festgelegt, sondern ergibt sich aus dem Bewerbungsverfahren. Er hängt davon ab, wie viele Studienplätze es gibt und wie viele Personen sich bewerben – sowie von deren Noten bzw. Ranglistenpunkten.
Bewirb dich bitte, auch wenn deine Note bzw. deine Ranglistenpunkte schlechter sind als die des Vorjahres. Wir haben keinen festen NC, sondern veröffentlichen die Grenzwerte des Vorjahres lediglich als Orientierungshilfe.
Der Grenzwert des Wintersemesters 2025/26 lag bei:
- Ergotherapie: 2,1 bzw. 38 Ranglistenpunkte
- Pflege: im Wintersemester 2024/25 zulassungsfrei, deshalb gibt es für diese Bewerbungsperiode keinen NC
- Physiotherapie:1,8 bzw. 44 Ranglistenpunkte
- Rettungswesen/Notfallversorgung: 1,9 bzw. 42 Ranglistenpunkte
- Soziale Arbeit: 2,7 bzw. 26 Ranglistenpunkte
Die Informationen zum Bewerbungsablauf findest du auf Webseite zum Studiengang. Dort haben wir dir die wichtigsten Bewerbungsschritte aufgelistet.
Bewerbungsphase (15.05. bis 15.07.): Für deinen Platz auf den Ranglisten spielt es keine Rolle, wann deine Bewerbung in diesem Zeitraum eingeht. Bewerbungen nach dem 15.07. können nicht am Verfahren zur Studienplatzvergabe teilnehmen.
Koordinierungsphase (16.07. bis 24.08.): Wir führen die Zulassungsverfahren durch und übermitteln die Ergebnisse an Hochschulstart. Bis zum Ende dieses Zeitraums erfolgt die Vergabe der Studienplätze.
Alle Bewerber und Bewerberinnen werden in Ranglisten (Quoten) eingeteilt. Je höher du in einer Rangliste stehst, desto größer sind deine Chancen auf einen Studienplatz. Die Plätze werden nach festen Quoten vergeben (nach ThürStudienplatzVVO):
Vorabquote:
2 % Härtefalle
3 % Zweitstudium (du hast schon einen Abschluss in Deutschland)
8 % Internationale Bewerber, die den Hochschulzugang außerhalb von Deutschland erworben haben (inkl. Studienkolleg-Absolventen)
5 % Beruflich Qualifizierte
Hauptquote:
20 % nach deiner Abiturnote oder Fachhochschulreife
80 % nach einem Auswahlverfahren
In den Vorabquoten zählt deine Durchschnittsnote.
Zweitstudienbewerber bekommen eine spezielle Messzahl, die Note und Begründung fürs Zweitstudium berücksichtigt.
In der Hauptquote werden 20 % der Plätze nur nach der Durchschnittsnote vergeben. Die restlichen 80 % werden über unser Hochschulauswahlverfahren verteilt. Hier kannst du durch Zusatzkriterien Punkte sammeln, um deine Platzierung zu verbessern. Deine Punktzahl kannst du selbst ausrechnen, in dem du die Punktzahl für deine Note sowieso die Punkte für die Zusatzqualifikationen zusammenrechnest.
Zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung zählen:
- Berufsausbildung → 5-20 Punkte für anerkannte Ausbildungen
- Berufstätigkeit → 5-15 Punkte (je nach Dauer und Umfang der Tätigkeit)
- Besondere Qualifikationen → 5 Punkte für relevante Erfahrungen oder Nachweise
Wenn du die aufgeführten Qualifikationen hast, kreuzt du die passenden Felder im Bewerbungsportal an und lädst die Nachweise hoch. Das Studierendensekretariat prüft dann deine Angaben.
Wir und andere teilnehmende Hochschulen führen die Zulassungsverfahren durch und übermitteln die Ergebnisse an die Stiftung für Hochschulzulassung. Deine Bewerbungen und deine Zulassungsangebote kannst du in deinem Account bei Hochschulstart sehen.
Sobald du ein Zulassungsangebot angenommen hast, scheidest du aus dem Verfahren aus. Damit können andere Bewerber und Bewerberinnen nachrücken.
Wenn du kein Zulassungsangebot aktiv annimmst, wird dein am höchsten priorisiertes Angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Deshalb ist es wichtig, dass du Prioritäten für deine abgegebenen Bewerbungen vergibst.
Solltest du ein Zulassungsangebot von uns erhalten, aber noch auf ein höher priorisiertes Angebot einer anderen Hochschule warten, nimm den Platz bei uns nicht an. Hast du deine Meinung geändert und möchtest auf jeden Fall an der EAH Jena studieren, dann nimm den Studienplatz bei uns schnell an. Mit dieser Annahme endet das Verfahren für dich an dieser Stelle.
Die Studienplatzvergabe beginnt am 16. Juli und endet am 24. August, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt kannst du noch ein Zulassungsangebot erhalten.
Solltest du einen Studienplatz erhalten, erhältst du einen Zulassungsbescheid von Hochschulstart. In diesem Bescheid findest du deine nächsten Schritte, um deinen Studienplatz anzunehmen. Achte auf die dort angegebene Frist und kontaktiere uns rechtzeitig, wenn du diese Frist nicht einhalten kannst.
Welche Unterlagen du einreichen musst, ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Auf dem Zulassungsbescheid, den du bei Hochschulstart erhältst, sind alle notwendigen Dokumente aufgelistet.
Grundsätzlich sind Nachreichungen möglich, z.B. bei der ärztlichen Bescheinigung der Berufseignung oder beim Führungszeugnis. Wichtig ist aber, dass du deine Online-Immatrikulation bis zur Frist beantragst und deinen Antrag auf Immatrikulation zu uns schickst. Am besten wendest du dich direkt an die zuständige Mitarbeiterin zur weiteren Klärung (siehe Zulassungsbescheid).
Dieser Status bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern. Die Studienplatzvergabe läuft bis zum 24. August. Bis dahin kann sich dieser Status noch ändern.
In Vorbereitung: Du bearbeitest deinen Bewerbungsantrag noch und hast diesen noch nicht abgegeben.
Eingegangen: Du hast deinen Bewerbungsantrag abgegeben. Dein Antrag wird vom Studierendensekretariat geprüft.
In Bearbeitung: Dein Antrag wird aktuell vom Studierendensekretariat bearbeitet.
Vorläufig ausgeschlossen: Sollten bei deiner Bewerbung wichtige Angaben oder einzureichende Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sein, wird die Bewerbung in den Status „vorläufig ausgeschlossen“ gesetzt. Reichst du die fehlenden Unterlagen nicht rechtzeitig ein, ändert sich dein Status auf “ausgeschlossen” und deine Bewerbung nimmt nicht am Verfahren teil.
Gültig: Deine Bewerbung wurde geprüft und nimmt am Vergabeverfahren teil.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich: Dieser Status bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern. Die Studienplatzvergabe läuft bis zum 24. August. Bis dahin kann sich dieser Status noch ändern.
Abgelehnt: Solltest du bis zum Ende des Verfahrens kein Zulassungsangebot erhalten, erhältst du von Hochschulstart einen Ablehnungsbescheid,
Zulassungsangebot liegt vor: Das Vergabeverfahren wurde durchgeführt und du hast ein Zulassungsangebot erhalten. Du entscheidest, ob du dieses Angebot annimmst oder nicht.
Zugelassen: Du kannst nun die Online-Immatrikulation beantragen.
Immatrikulationsantrag eingegangen: Du hast die Online-Immatrikulation abgeschlossen und musst nun deine Unterlagen zu uns schicken.
Immatrikulationsantrag in Bearbeitung: Dein Antrag auf Immatrikulation ist im Studierendensekretariat eingegangen. Es fehlen noch Unterlagen.
Immatrikuliert: Du bist an der EAH Jena eingeschrieben.
Wenn du eine gültige Bewerbung abgegeben hast und diese als „ausgeschieden“ gekennzeichnet wird, hast du vermutlich ein Zulassungsangebot für eine Bewerbung mit höherer Priorität erhalten. Bewerbungen mit niedrigerer Priorität scheiden dann automatisch aus. Der Status „ausgeschieden“ kann danach nicht mehr geändert werden.
Solltest du kein Zulassungsangebot erhalten haben, kann weiterer Weg, einen Studienplatz zu bekommen, das Losverfahren sein. Sollten am Ende des Vergabeverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen, verlosen wir diese. Fülle dafür einfach den Losantrag aus und sende diesen per E-Mail an das Studierendensekretariat. Wir benachrichtigen dich nur, falls wir ein Losverfahren durchführen.
Du möchtest deinen Studienplatz doch nicht annehmen? Schade! Hinweise zu deinen nächsten Schritten findest du auf bei den Hinweisen zum Rücktritt vom Studienplatz.