Studieren mit Kind
Studium, Kinderbetreuung und oft noch den Lebensunterhalt gleichzeitig stemmen – das ist eine echte Herausforderung. Es braucht viel Organisations- und Improvisationstalent. Egal ob du schon mit Kind zu studieren beginnst oder während des Studiums schwanger wirst: Es kommen viele Fragen auf dich zu, zum Beispiel rund um die Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützung oder die Rahmenbedingungen deines Studiums.
Wir unterstützen dich gerne! Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena (EAH), die Friedrich-Schiller-Universität und das Studierendenwerk Thüringen arbeiten seit Langem eng zusammen, um dir Antworten auf all diese Fragen zu geben.
Mutterschutz für Studierende
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studierende. Die EAH Jena ist als Hochschule und Ausbildungsstätte dafür verantwortlich, die gesetzlichen Schutzregeln während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit im Rahmen des Studiums einzuhalten. Damit das möglich ist, solltest du deine Schwangerschaft dem Studierendensekretariat mitteilen.
Gefährdungsbeurteilung
Manche Studientätigkeiten können für dich und dein Kind ein Risiko darstellen – zum Beispiel Arbeiten in Laboren oder Werkstätten und der Umgang mit gefährlichen Stoffen. Wenn du während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder in der Stillzeit weiter studieren möchtest, muss die Hochschule deshalb eine Gefährdungsbeurteilung für dich erstellen. Wende dich dafür an deine Studiengangleitung (die genaue Ansprechperson erfährst du im Dekanat) sowie an die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Sicherheit@eah-jena.de.
Prüfungen während des Mutterschutzes
Innerhalb der Mutterschutzfrist bist du von Prüfungen und Studienleistungen befreit. Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt – bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung gilt eine verlängerte Frist von 12 Wochen nach der Geburt.
Möchtest du trotzdem eine Prüfung ablegen, ist das auf deinen ausdrücklichen Wunsch hin möglich. Diese Erklärung kannst du jederzeit vor der Prüfung widerrufen. Mehr Infos zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen findest du in der Handreichung sowie unter Chancengleiche Prüfungen.
Abend- und Wochenendarbeit
Grundsätzlich schützt dich das Mutterschutzgesetz vor Tätigkeiten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Du kannst jedoch bis 22 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen für dein Studium tätig sein, wenn du das ausdrücklich möchtest und es für dein Studium erforderlich ist.
Weitere Informationen findest du hier:
- Broschüre Studium, Job und Familie (PDF)
- Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
- Allgemeine Sozialberatung (Studierendenwerk)
- Mutterschutz für Studierende
Kinderbetreuung
Wickel- und Stillmöglichkeiten:
An der Hochschule steht ein Wickel- und Stillraum zur Verfügung: Haus 3 Raum -1.13. Der Schlüssel ist an der Pforte am Haupteingang Haus 2 zu erfragen.
Mehrere Wickeltische sind in den Toiletten am Campus und in der nahe gelegenen Mensa Carl-Zeiss-Promenade vorhanden: Übersicht der Wickelmöglichkeiten am Campus
Kinderbetreuung
Als externe Kinderbetreuung gibt es in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität die flexible Kinderbetreuung JUNI-Kinder. Bitte beachte die Informationen zur Anmeldung.
Baby-Sitter-Service
Studierende der EAH Jena haben die Möglichkeit, in nicht betreuungsabgesicherten Zeiten (z.B. in den Abendstunden oder am Wochenende) stundenweise und kostenfrei den Babysitter-Service (auch im eigenen Zuhause) des Familienzentrums Jena zu nutzen.
Bitte füllen dafür das Formular Antrag auf Kinderbetreuung aus und send dieses an fz@asb-helfen.de und an marion.seidler@eah-jena.de.
Kontakt
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01.00.10