Häufig gestellte Fragen von deutschen Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen

Ohne gute Sprachkenntnisse ist ein Studium oder Praktikum im Ausland unmöglich. Um anrechenbare Leistungen zu erbringen, muss man miteinander kommunizieren können. Nutzen Sie also die Möglichkeit, im Sprachlehrzentrum oder anderswo Kurse zu absolvieren. Zur Vorbereitung bieten sich auch Sprachkurse im Ausland an. Besonders für die Zulassung an Hochschulen müssen Zertifikate oder Tests (z.B. TOEFL) nachgewiesen werden.

Das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes können Sie sich auf die Seiten der Konsularabteilungen der jeweiligen ausländischen Botschaft (über Länder- und Reiseinformationen, Vertretungen fremder Staaten) begeben und dort nachlesen und Formulare herunterladen. Das Wichtigste ist, dass Sie im Besitz eines gültigen Passes sind. Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit. Es dauert einige Wochen, ehe Ihnen ein neuer Pass von der Meldebehörde in der Stadt/Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wird. Unproblematisch ist es in den Mitgliedsländern der Europäischen Union, geht aber auch nicht überall ohne eine gewisse Bürokratie. Dort brauchen Sie meist nur einen gültigen Personalausweis. Mit einem Touristenvisum ist die Aufnahme einer Arbeit in den meisten Ländern verboten. Die Beantragung des passenden Visums kann einige Wochen dauern, so dass Sie rechtzeitig beginnen sollten. Es fallen auch Gebühren an. Manchmal müssen Visa über bestimmte Mittlerorganisationen beantragt werden, z.B.: 

Es gibt eine Reihe von Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen zum Beispiel innerhalb des Erasmus-Programms, in denen auch Studentenaustausch vereinbart ist. Sie können sich in den beteiligten Fachbereichen oder im AAA informieren und bewerben. Eine Garantie oder einen Anspruch für den Erhalt eines Platzes gibt es nicht. Bezüglich der Firmenkontakte ist Ihre erste Anlaufstelle das Praktikantenamt Ihres Fachbereiches aber auch Hochschullehrer oder die diversen Aushänge innerhalb der Hochschule. Aktuelle Angebote sind auf den Tafeln in Nähe des AAA ausgehängt oder werden unter „Praktikum im Ausland/Praktikums-/ Jobangebote“ auf den Internetseiten der EAH Jena eingestellt. Besonders für das Praktikum gibt es eine Reihe von Programmen (z.B. IAESTE, LEONARDO, ERASMUS-Praktika). Die Bewerbungsverfahren laufen über das AAA. Vor dem Erhalt eines Platzes stehen immer ein Bewerbungsverfahren und eine Auswahlkonkurrenz.

Gute Leistungen im Studium sind in der Regel ein wichtiges Auswahlkriterium. Dazu gehören aber auch andere Kriterien wie Persönlichkeit, Sprachkenntnisse oder berufliche Erfahrungen. Besonders bei Bewerbungen um Fördermöglichkeiten müssen umfängliche Bewerbungsunterlagen ausgefüllt werden. Dazu gehört in der Regel auch eine längere Begründung des Vorhabens, die akademisch angelegt sein muss. Hier ist die Formulierung entscheidend und muss gut überlegt sein. Wichtig ist ebenso die Empfehlung durch Hochschullehrer.

Für die unterschiedlichsten Programme und Fördermöglichkeiten gibt es Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Ausschlussfrist bedeutet, dass schon 1 Tag später nichts mehr möglich ist, egal welche Gründe es für das Nichteinhalten des Abgabetermins gibt. Vollständigkeit der Unterlagen und Abgabe zum Termin sind das erste Auswahlkriterium.

Prinzipiell ist das möglich. Das bedingt aber eine gewisse Abstimmungsarbeit zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber und dem Fachbereich. Fragen Sie im Prüfungsamt nach, was Sie genau tun müssen. Suchen Sie in Datenbanken und Börsen zum Praktikum im Ausland nach geeigneten Angeboten. Fragen Sie auch Ihre Hochschullehrer oder Firmen mit Auslandskontakten, in denen Sie schon gearbeitet haben.

Jobben bedeutet, dass man irgendeine Arbeit, die nicht studienfachbezogen ist, im Ausland tun möchte. Das ist letztendlich die Privatangelegenheit jedes Einzelnen. Meistens plant man derartige Tätigkeiten in der Semesterpause. Solche Angebote findet man auch über das Internet, z.B. über http://www.auslandsjob. de/jobben-im-ausland.php. Zu beachten ist, dass es auch hier nicht ohne Bürokratie geht und eine gewisse Zeit für die Vorbereitungen (Visum, Arbeitserlaubnis etc.) eingeplant werden muss. Es gibt auch sogenannte Work and Travel-Programme bei diversen Anbietern. An der EAH Jena findet dazu keine Beratung und Vermittlung statt.

Abhängig vom Zielland muss mehr oder weniger Vorsorge betrieben werden. Jeder muss selbst für die notwendige Vorsorge aufkommen. Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt. In den Internetseiten des Auswärtigen Amtes gibt es detaillierte Auskünfte. Die Kosten für die Hepatitis A- und B-Impfungen werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Studentenwerk, Abteilung Soziales und Kultur, zurückerstattet.

Das ist vom Zielland abhängig. In der Regel wird eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, und gegebenenfalls Reisegepäckversicherung benötigt. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig. Das ist auch von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Für die EU-Länder nutzen Sie bitte die Europäische Krankenversicherungskarte Ihrer Krankenkasse. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung reicht nicht in jedem Fall aus, da Sie sich für bestimmte Länder privat versichern müssen und auch nicht alle Fälle abgedeckt sind (z.B. Heimtransport im Krankheitsfall/Todesfall). Da gibt es viele Anbieter, deren Angebote Sie vergleichen sollten, um das für Sie passende herauszufinden. Im Semesterbeitrag ist auch eine Gruppenversicherung enthalten. Nähere Informationen finden Sie hier

Das ist von Ihren persönlichen finanziellen Voraussetzungen abhängig und muss individuell beantragt werden. Informieren Sie sich im Internet beim Verband der Studentenwerke oder dem Auslandsbafög. Nutzen Sie dafür zur Information auch den BAföG-Rechner auf den Internetseiten. Es gibt spezialisierte BAföG-Ämter für bestimmte Länder und Regionen. Unterlagen erhalten Sie auch im BAföG-Amt Jena. Grundsätzlich ist einzuplanen, dass Sie auch eigene finanzielle Mittel einsetzen müssen, also rechtzeitig sparen.

Wenden Sie sich an das Studentenwerk, INFOtake Jena, Ernst-Abbe-Platz 5. Zur Beantragung benötigt man ein Passbild, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder den Studentenausweis, den Personalausweis oder Pass und muss eine Gebühr (zurzeit 12,00 EURO) bezahlen.

Erkundigen Sie sich direkt beim Geldgeber. Es gibt Einkommensobergrenzen für den Erhalt des Kindergeldes und eine Altersbeschränkung. Wenden Sie sich an die Studentenwerke zur weiteren Information.

Es gibt verschiedene Darlehensangebote wie Bildungskredit oder Studierendendarlehen. Informationen hat das Studentenwerk zusammengestellt.

Kontakt

Dr. Danny von Nordheim
Leitung Akademisches Auslandsamt
  • 01.00.12