Aufenthaltserlaubnis
Internationale Studierende, deren Herkunftsländer nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, benötigen für die Dauer des Studiums eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und verlängert werden. Zuständig ist immer die Ausländerbehörde der Stadt oder des Kreises, in der/dem Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde für einen bestimmten Zweck erteilt. Internationale Studierende erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Zweck "Studium" nach §16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
- § 16b AufenthG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
- Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung und Studium | Jena Service
Wenn Sie mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie sich vor Ablauf des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen durften, müssen sich vor Ablauf einer Frist von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.
In Deutschland besteht Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie sich in der Stadt anmelden müssen, in der Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Für die Anmeldung in Jena ist der Bürgerservice zuständig. Zunächst muss online ein Termin vereinbart werden. Gerade zu Semesterbeginn kommt es aber häufig zum Terminstau. Vereinbaren Sie daher den Termin so früh wie möglich, da die Anmeldung beim Bürgerservice Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte ist.
Benötigte Dokumente:
- Reisepass bzw. Ausweis
- Mietvertrag
- Wohnungsgeberbestätigung
Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde Jena
Vor dem Besuch der Ausländerbehörde Jena muss zunächst ein Termin vereinbart werden. Achten Sie bei der Eingabe der Daten darauf, dass Sie Ihren Namen genau wie im Pass schreiben. Wenn nicht, kann die Ausländerbehörde den Namen nicht im Melderegister der Stadt finden und der Termin wird gelöscht. Zusammen mit der Terminbestätigung erhalten Sie eine Terminkennung. Eine halbe Stunde vor dem Termin melden Sie sich am Anmeldeterminal der Ausländerbehörde mit der Terminkennung an.
Wenn Sie nicht in Jena gemeldet sind, dann informieren Sie sich bitte, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist. Innerhalb Thüringens hilft Ihnen der Kommunale Wegweiser des Fachdiensts für Integration. Klicken Sie auf die Stadt bzw. den Kreis auf der Karte. Dann erhalten Sie Informationen zur zuständigen Ausländerbehörde.
Sollte das Einreisevisum oder die Aufenthaltserlaubnis bereits vor dem Termin ablaufen, dann gilt die Terminbestätigung der Ausländerbehörde Jena als Fiktionsbescheinigung, d. h. als vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Die Terminbestätigung der Ausländerbehörde Jena erhalten Sie per E-Mail, nachdem Sie den Termin gebucht und Ihrerseits bestätigt haben. Diese Fiktionsbescheinigung hat allerdings nur in Deutschland Gültigkeit und überbrückt die Zeit bis zum Termin. Sollten Sie im Zeitraum bis zum Termin, wenn Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis bereits abgelaufen ist, aus Deutschland aus- und später wieder einreisen wollen, benötigen Sie eine Wiedereinreisebescheinigung der Ausländerbehörde Jena. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte die Ausländerbehörde Jena per E-Mail.
Hinweis: Das oben beschriebene Verfahren gilt für die Ausländerbehörde in Jena. Dies muss nicht überall in Deutschland gleich sein.
Folgende Dokumente müssen Sie zum Termin bei der Ausländerbehörde Jena mitbringen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- ein biometrisches Passfoto (Format 35 x 45 mm)
- Meldebescheinigung vom Bürgerservice
- Mietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
- THOSKA oder vorläufiger Studierendenausweis
- Studienbescheinigung
- Nachweise über die Art der Finanzierung des Studiums (z. B. Verpflichtungserklärung, Stipendiennachweis, Sperrkonto, Kontoauszug etc.)
- 100,00 EUR für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis
Studienprognose für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Die Ausländerbehörde kann beim Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eine Studienprognose fordern. Die Studienprognose wird meist verlangt, wenn Sie die Regelstudienzeit des Studiengangs, in dem Sie immatrikuliert sind, überschreiten. Unter Abwägung aller Umstände entscheidet die Ausländerbehörde, ob und wie lange Ihr Aufenthalt verlängert wird.
Die Studienprognose wird auf Anfrage ausgestellt. Sie enthält Informationen über:
- Ihre bisher erbrachten ECTS-Punkte
- individuelle Gründe für die Verzögerung des Studiums (sofern zutreffend)
- die voraussichtliche weitere Dauer Ihres Studiums unter Berücksichtigung der individuellen Situation
Studierende der Ernst-Abbe-Hochschule Jena erhalten Ihre Studienprognose auf Anfrage bei der Studienfachberatung* Ihres Studiengangs. Bitte senden Sie der Studienfachberatung rechtzeitig folgende Unterlagen per E-Mail zu:
- unterschriebenes Formblatt für die Studienprognose
- aktuelle und vollständige Notenübersicht – diese bekommen Sie entweder im Self-Service-Portal der EAH Jena (Noten- und Fächerübersicht) oder im zuständigen Prüfungsamt
- Kopie von Pass und Aufenthaltstitel (inkl. Zusatzblatt)
*Ausnahme: Studierende des Masterstudiengangs Scientific Instrumentation erhalten ihre Studienprognose bei Herrn Dr. Schlegel vom Praktikantenamt Technik. Bitte lesen Sie dazu die Hinweise im Intranet des Fachbereichs SciTec.
Die Ausstellung der Studienprognose kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Termin bei der Ausländerbehörde bei Ihrer Studienfachberatung. Sollten Sie die Studienprognose nicht rechtzeitig bis zum Termin bei der Ausländerbehörde erhalten, dann können Sie diese immer auch nachreichen. Stornieren Sie keinesfalls Ihren Termin bei der Ausländerbehörde!