Anerkennung der Studienleistungen im Auslandssemester

Wenn Sie sich für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule Ihres Fachbereiches oder an einer anderen Hochschule (sogenannte „Free Mover“) entscheiden und dort Studienleistungen zur Anerkennung in Ihrem Studiengang erbringen wollen, bitten wir um Beachtung der nachstehenden Vorgehensweise.


Vor Antritt des Auslandssemesters

Schließen Sie vor Antritt Ihres Auslandssemesters mit dem verantwortlichen Ansprechpartner Ihres Studiengangs eine Lernvereinbarung ("Learning Agreement"). Das Learning Agreement stellt sicher, dass die von Ihnen im Ausland zu erbringenden Studienleistungen in Ihrem jeweiligen Studiengang anerkannt werden.

Um die Anerkennungsfähigkeit der gewünschten Studienfächer beurteilen zu können, sollten Sie dazu detaillierte Inhaltsangaben, idealerweise die Modulbeschreibungen einreichen. Die Lernvereinbarung ist von Ihnen und dem Studiengangsverantwortlichen zu unterschreiben. Sollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen hinsichtlich der anzuerkennenden Studienfächer ergeben, ist dies unbedingt mit dem Studiengangsverantwortlichen abzustimmen.

  • Wenn Sie an einer europäischen Partnerhochschule im Rahmen des Erasmusprogramms studieren möchten, nutzen Sie bitte unser Erasmus+ Learning Agreement (>> im PDF zu öffnen, damit digitale Signatur möglich ist).
  • Wenn Sie an einer außereuropäischen Hochschule studieren möchten, nutzen Sie bitte das Learning Agreement der EAH Jena (>> im PDF zu öffnen, damit digitale Signatur möglich ist).

Nach Rückkehr des Auslandssemesters

Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sind beim Studiengangsverantwortlichen die nachstehenden beiden Dokumente einzureichen:

1. Nachweis der Studienleistungen („Transcript of Records“)

Dabei handelt es sich um die Bestätigung der ausländischen Hochschule über die dort erbrachten Studienleistungen. Aus dem Leistungsnachweis müssen die erzielten Noten oder Äquivalente in Prozent sowie die Credits hervorgehen. Legen Sie dazu unbedingt das Originaldokument des Transcript of Records vor.

2. Antrag auf Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland an der EAH Jena

Dieser Antrag ist von Ihnen auszufüllen und mit digitaler Signatur per E-Mail an die zuständige Person Ihres Fachbereiches zu senden. >> Sie finden auf den Seiten Ihres Prüfungsamtes unter meine.eah den entsprechenden Antrag ihres Fachbereiches.

 

Zuständigkeit in den Fachbereichen

>> Weitere Infos auf www.mt.eah-jena.de/International/Informationen 

 

>> Ansprechpartner internationale Angelegenheiten: Herr Prof. Dr. Frederik von Harbou

>> Weitere Infos auf www.sw.eah-jena.de/institute-projekte/international-program