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Krankenversicherung im Studium

Damit du in Deutschland studieren kannst, brauchst du eine gültige Krankenversicherung. Ohne Nachweis ist weder eine Einschreibung an der Hochschule, noch eine Rückmeldung zum nächsten Semester möglich.

Nachweis der Krankenversicherung

Deine Krankenversicherung wird nicht in Papierform nachgewiesen, sondern digital. Das bedeutet: Deine Krankenkasse übermittelt deinen Versicherungsstatus direkt an die Hochschule, die Übermittlung erfolgt nicht mehr in Papierform.
Dieser elektronische Austausch stellt sicher, dass dein Versicherungsstatus immer aktuell ist.

Dabei werden unterschiedliche Statusmeldungen genutzt, zum Beispiel:

  • ob du versichert bist (Meldung M10)
  • ob ein Versicherungswechsel erfolgt ist (Meldung M11)
  • ob Beitragsrückstände vorliegen (Meldung M12) und wieder ausgeglichen wurden (Meldung M13)

Wichtig: Offene Beiträge führen dazu, dass deine Rückmeldung zum nächsten Semester blockiert wird.


Hinweise für die Einschreibung

Grundsätzlich muss jeder Studienbewerber bzw. jede Studienbewerberin bei der Immatrikulation einen elektronischen Nachweis über den Versicherungsstatus von einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vorlegen. Dies gilt unabhängig vom Alter, der Anzahl der Fachsemester und der Art der Versicherung. Auch bei einer Auslands- oder Privatversicherung ist dieser Nachweis erforderlich.

Erst wenn eine gültige elektronische Bestätigung vorliegt, kannst du eingeschrieben werden oder dich für das nächste Semester zurückmelden. Informiere deine gesetzliche Krankenkasse darüber, dass du an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena studieren möchtest.

Wenn du das 30. Lebensjahr vollendet hast, bist du im Studium in der Regel nicht mehr versicherungspflichtig. Für deine Immatrikulation brauchst du trotzdem einen elektronischen Nachweis einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser bestätigt der Hochschule, dass du als Studierender oder Studierende nicht mehr versicherungspflichtig bist.Dafür musst du dich an eine gesetzliche Krankenkasse wenden und die elektronische Meldung M10 für die Hochschule anfordern. In der Regel ist das die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst.

Bitte gib für die Meldung M10 der Krankenkasse unsere Absendernummer H00001255 an. Oft kannst du die Meldung auch in der App deiner Krankenkasse selbst auslösen. Der Versand der Mitteilung erfolgt mit zeitlichem Verzug.


Hinweise für privat versicherte Pesonen

Eine private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn du dich zu Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt. Diese Entscheidung ist meist bindend für das gesamte Studium, ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist später oft nur eingeschränkt möglich.

Wenn du privat krankenversichert bist, brauchst du für die Einschreibung trotzdem einen elektronischen Versicherungsnachweis von einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese bestätigt der Hochschule digital, dass du nicht gesetzlich versichert bist (z. B. weil du versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit bist).
Wichtig: Eine Bescheinigung deiner privaten Krankenversicherung oder eine Kopie deiner Versicherungskarte reicht nicht aus.


Hinweise für internationale Studierende

Wenn du aus dem Ausland kommst, gelten je nach Herkunftsland besondere Regelungen für deinen Versicherungsnachweis. Entscheidend ist immer, dass deine Krankenversicherung in Deutschland elektronisch bestätigt wird.

EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen
Wenn du aus einem EU-Land kommst und eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzt, brauchst du keine zusätzliche Versicherung in Deutschland.
Du musst deine EHIC bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Diese erstellt dann eine elektronische Bestätigung für die Hochschule, dass du von der Versicherungspflicht befreit bist (Meldegrund M10).

Staaten mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz, Türkei)
Wenn du in deinem Heimatland gesetzlich versichert bist, benötigst du eine entsprechende Versicherungsbescheinigung für den Auslandsschutz. Diese Formulare können je nach Land unterschiedlich heißen (z. B. E-111, AT 11, ATN11 oder BH6). Du legst dieses Dokument bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor. Diese erstellt anschließend die elektronische Meldung (M10) an die Hochschule zur Befreiung von der Versicherungspflicht.

Nicht-EU-Staatsbürger*innen
Wenn du dein Studium in Deutschland beginnst, musst du dich nach der Einreise bei einer Krankenkasse anmelden. Die Krankenkasse übermittelt dann elektronisch eine Meldung (M10) an die Hochschule. Diese gibt Auskunft darüber, ob du versichert bist oder nicht.
Die Krankenkasse prüft dabei auch, ob eine Befreiung von der deutschen Versicherungspflicht möglich ist und stellt dir gegebenenfalls entsprechende Nachweise aus.


Ausnahmen

Vom Studentenmeldeverfahren an der EAH Jena sind ausgenommen:

  • Nebenhörer und Nebenhörerinnen
  • Gasthörer und Gasthörerinnen
  • Studienkollegiaten und Studienkollegiatinnen
  • Studierende in den Zertifikatskursen des JenAll e.V.
  • Promovierende