Exmatrikulation - Beendigung des Studiums
Mit der Exmatrikulation beendest du dein Studium und damit auch deine Mitgliedschaft an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.
Eine Exmatrikulation kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: du hast dein Studium erfolgreich abgeschlossen, du wechselst an eine andere Hochschule, du möchtest dein Studium abbrechen oder unterbrechen.
Wie und wann werde ich exmatrikuliert?
Eine Exmatrikulation erfolgt entweder auf deinen Antrag oder automatisch durch die Hochschule.
Exmatrikulation auf Antrag
Du kannst jederzeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dabei hast du zwei Möglichkeiten:
- Exmatrikulation zu einem gewünschten Datum (kein Datum in der Vergangenheit) oder
- Exmatrikulation zum Semesterende, sodass dein Studierendenstatus bis zum Ende des laufenden Semesters erhalten bleibt.
Automatische Exmatrikulation von Amts wegen
In bestimmten Fällen erfolgt die Exmatrikulation automatisch, zum Beispiel:
- wenn du dich nicht fristgerecht zurückmeldest,
- wenn die Voraussetzungen für die Einschreibung nicht mehr erfüllt sind,
- wenn du Pürfungen endgültig nicht bestanden hast,
- nach erfolgreichem Studienabschluss
- oder in weiteren gesetzlich geregelten Fällen.
Die Löschung der Immatrikulation bzw. der Rücktritt vom Studienplatz stellt keine Exmatrikulation dar. Informiere dich über die notwendigen Schritte auf dieser Website: Rücktritt vom Studienplatz/Löschung der Immatrikulation.
Was passiert nach der Exmatrikulation?
Mit dem Wirksamwerden der Exmatrikulation endet dein Studierendenstatus an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.
Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung, die unter anderem eine Zusammenfassung deiner Studienzeiten an der Ernst-Abbe-Hochschule sowie wichtige Statusmerkmale enthält. Diese Bescheinigung ist wichtig für verschiedene Stellen, z.B. die Rentenversicherung, aber auch andere Hochschulen, das BAföG-Amt, Arbeitgeber oder die Kindergeldstelle.
Die Hochschule meldet deine Exmatrikulation außerdem elektronisch an die gesetzliche Krankenversicherung.
Hinweis: Ab dem Tag des beantragten Exmatrikulationsdatums hast du keinen Zugriff mehr auf deine studentischen Accounts (z.B. E-Mail, SelfService mit Notenübersichten, Studienservice mit Studienbescheinigungen etc.) besteht. Bitte sichere dir deshalb VOR der Exmatrikulation deine Daten.
Bitte brauche dein thoska-Guthaben vor der Exmatrikulation auf, da dieses grundsätzlich nicht erstattet werden kann. Thoska-(Rest-)Guthaben kann an den Aufwertern in den großen Mensen auf das eigene Konto zurückgebucht werden.
Rückerstattung des Semesterbeitrages / der Langzeitstudiengebühren
Wenn du dein Studium erfolgreich beendet hast und bereits zurückgemeldet bist, kannst du dich innerhalb der ersten zehn Tage des Semesters (bis zum 10.04. bzw. 10.10.) exmatrikulieren lassen. Auf Antrag kann dir der Semesterbeitrag dann zurückerstattet werden. Wichtig: Das Deutschlandsemesterticket darf noch nicht abgerufen worden sein.
Studierende, die Langzeitstudiengebühren bezahlt haben, haben die Möglichkeit, sich die bereits entrichtete Langzeitstudiengebühr auf Antrag zurückerstatten zu lassen. Der bereits entrichtete Semesterbeitrag kann nicht zurück überwiesen werden, da eine Rückmeldung in diesem Semester vorlag. Die Exmatrikulation muss spätestens bis zum 30.04. bzw. 31.10. erfolgt sein.