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Nebenhörerschaft

Was ist eine Nebenhörerschaft?

Studierende, die bereits in einem Studiengang an einer anderen oder der eigenen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag als Nebenhörer in einen weiteren Studiengang immatrikuliert werden. Nebenhörer sind, genau wie Haupthörer, reguläre Studierende der jeweiligen Hochschule, können anerkannte Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, sofern sie in gleichen oder ähnlichen Studiengängen den Prüfungsanspruch noch besitzen (Unbedenklichkeit nachweisen).

Wichtiger Hinweis: Wenn du bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen hast (z. B. Bachelor, Master oder Staatsexamen), bist du Zweitstudienbewerber bzw. Zweitstudienbewerberin (siehe Zweitstudium).

Wie bewerbe ich mich für eine Nebenhörerschaft?

Die Zulassung in zulassungsfreien Studiengängen kann innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt werden. Zur Bewerbung sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag auf Immatrikulation (wird nach erfolgter Onlinebewerbung generiert)
  • Antrag auf Nebenhörerschaft
  • eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule der Haupthörerschaft mit den Angaben des dortigen Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern du in einen gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren möchtest

Muss ich mich in der Nebenhörerschaft zurückmelden?

Jeder Nebenhörer, der beabsichtigt, sein Studium an der Ernst-Abbe-Hochschule im folgenden Semester fortzusetzen, hat sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen zurückzumelden. Du musst zudem die Studienbescheinigung deiner Haupthochschule/-universität vorlegen.

Antrag