Teilzeitstudium
Was ist ein Teilzeitstudium?
Unter einem Teilzeitstudium versteht man eine Studienform, in der pro Semester die Hälfte der in den SGSBs festgelegten Studienleistungen erbracht wird. Du nimmst dabei an den regulären Lehrveranstaltungen teil, das heißt, es gibt keinen gesonderten Stundenplan für das Teilzeitstudium.
Im Vergleich zum Vollzeitstudium steht dir eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der du die Studienleistungen erbringen kannst. Besonders wenn du berufsbegleitend studieren möchtest, ist das Teilzeitstudium eine geeignete Studienform.
Aus welchen Gründen kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?
Ein Teilzeitstudium ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z.B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. Ein Teilzeitstudium ist nicht in jedem Studiengang möglich - ob ein Studiengang teilzeitfähig ist, können Sie in den SGSB des Studiengangs nachlesen.
Ein Teilzeitstudium kannst du nur aus bestimmten Gründen beantragen (§ 24 ImmaO der Ernst-Abbe-Hochschule Jena).
Gründe für das Teilzeitstudium sind:
- Berufstätigkeit (mindestens 20 Stunden wöchentlich)
- Erziehung eines Kindes bzw. Betreuung von nahen Angehörigen
- herausragendes gesellschaftliches und bürgerliches Engagement
- Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
- Behinderung oder chronische Erkrankung
Wie beantrage ich ein Teilzeitstudium?
Der Antrag auf ein Teilzeitstudium kann in jedem Semester für zwei aufeinanderfolgende Semester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist bzw. für das erste Fachsemester bis zum Ende der Einschreibungsfrist gestellt werden. Der Antrag ist an das Studierendensekretariat zu richten. Wiederholungsanträge sind möglich. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig von der Zustimmung durch den jeweiligen Fachbereich.