Dreh- und Aufnahmegenehmigung
Externe Personen, die auf dem Gelände der Ernst-Abbe-Hochschule Jena Film-, Foto- oder Tonaufnahmen anfertigen möchten, benötigen grundsätzlich eine vorherige schriftliche Genehmigung. Dies dient der Koordination organisatorischer Abläufe sowie dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, Sicherheitsbelangen und dem störungsfreien Hochschulbetrieb.
Gerne begleiten wir Ihr Vorhaben und unterstützen Sie dabei, geeignete Rahmenbedingungen für Ihre Aufnahmen zu schaffen.
Antragstellung und Ablauf
Bitte richten Sie Ihre Anfrage für Film-, Foto- und Tonaufnahmen an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena eine Woche vor dem geplanten Termin per E-Mail an marketing-kommunikation@eah-jena.de.
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Name und Kontaktdaten der antragstellenden Person
- Thema und Zweck der Aufnahmen
- geplante Veröffentlichungsmedien
- Wunschtermin und Dauer der Aufnahmen
- geplante Drehorte und Motive
- Anzahl der beteiligten Personen sowie eingesetzte Technik
Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rückmeldung zu den Möglichkeiten der Umsetzung.
Die Genehmigung für Drohnenaufnahmen beantragen Sie bitte bei der Kanzlerin der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.
Für Film- oder Fotoaufnahmen in den Mensen oder dem Wohnheim benötigen Sie eine Genehmigung des Studierendenwerks Thüringen.
Rahmenbedingungen und Hinweise
Bei allen Aufnahmen sind die folgende Aspekte zu beachten:
- Der normale Betrieb an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena darf durch die Aufnahmen nicht gestört und beeinträchtigt werden.
- Aufnahmen von Personen sind nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis zulässig. Hierfür sind selbstständig Einwilligungen aller Personen einzuholen, die abgebildet bzw. aufgenommenen werden sollen.
- Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz sowie die Hausordnung der Ernst-Abbe-Hochschule Jena sind einzuhalten.
- Die Aufnahmen sollten im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung über die Ernst-Abbe-Hochschule Jena erfolgen und keinen kommerziellen, gewerblichen Hintergrund haben.
- Die Nutzung der Aufnahmen erfolgt im Rahmen der vereinbarten Zwecke. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der erneuten Abstimmung.