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Studieren ohne Abitur

Im Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) werden zwei Möglichkeiten angeboten, qualifizierten Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ein Studium zu ermöglichen.

1. Hochschulzugang mit einer beruflichen Qualifizierung

Die erfolgreiche Meisterprüfung bzw. eine erfolgreiche Techniker- oder Betriebswirtausbildung (staatlich geprüft) berechtigt zum Studium aller Studiengänge an der EAH Jena.

Eine abgeschlossene berufliche Fortbildung kann nach §67 Abs. 1 Nr. 3 ThürHG von der Hochschule als mit der Meisterprüfung gleichwertig festgestellt werden, wenn

  • eine mindestens zweijährige anerkannte berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und
  • eine berufliche Fortbildung im erlernten Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde, die
    • auf der beruflichen Ausbildung aufbaut,
    • auf bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften beruht,
    • sich nicht auf einzelne Kenntnisse und Fähigkeiten bezieht und
    • mindestens 400 Stunden umfasst.

Bitte bewerben Sie sich über unser Onlineportal. Falls Sie die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, haben Sie ggf. die Möglichkeit sich für ein „Studium auf Probe“ zu bewerben.

2. Hochschulzugang durch ein „Studium auf Probe“ (ThürHG § 70, Absatz 1)

Sie haben die Möglichkeit, als qualifizierte/-r Berufstätige/-r ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium auf Probe zu absolvieren und dadurch die Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang zu erwerben. 

Zum Probestudium werden Sie zugelassen, wenn Sie

  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und 
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit vorweisen können. 
  • Beides muss fachlich verwandt zum von Ihnen angestrebten Studiengang sein.

Das Studium auf Probe dauert zwei Semester. Für Studierende auf Probe gilt die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges. Das Probestudium ist bestanden, wenn Sie die in den Prüfungsplänen des Studiengangs für die Probestudienzeit vorgesehenen Credits im Umfang von mindestens 50% erreicht haben.

Ihre Schritte ins Studium auf Probe: 

  1. Bevor Sie sich bewerben, absolvieren Sie ein Beratungsgespräch bei der Studienfachberatung (siehe Tabelle). Über die Teilnahme an der absolvierten Studienberatung wird eine Bescheinigung der fachlichen Studienberatung ausgestellt. Das Beratungsgespräch findet nach vorheriger Terminvereinbarung statt. 
  2. Im Anschluss bewerben Sie sich über unser Onlineportal. Wählen Sie dort als HZB “beruflich Qualifiziert (fachgebundene Hochschulreife” aus und fügen dort an entsprechende Stelle die Bescheinigung über die fachliche Studienberatung ein.
  3. Ihre Bewerbung wird geprüft. Nach der Zulassung zum Studium erhalten Sie den Bescheid zum Studium auf Probe und weitere Informationen zum Studium.

Nähere Informationen zu den Regelungen zum Studium auf Probe an der EAH Jena finden Sie in der Satzung zum Probestudium.

Kontakt

Wenden Sie sich bei Fragen zum "Studium auf Probe" an die entsprechende Studienfachberatung des Studiengangs