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Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge - hochschulinternes Auswahlverfahren

- für deutsche und internationale Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung -

Zulassungsbeschränkung (NC) bei einem Bachelorstudiengang bedeutet:

  • es gibt Einschränkungen bei der Anzahl der Studienplätze, denn Numerus Clausus (lateinisch) steht für begrenzte Anzahl
  • mit Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz beantragen Sie vorerst eine Zulassung zum gewünschten Bachelorstudiengang
  • die Studienplätze werden in einem Verfahren gemäß der Thüringer Studienplatzvergabeverordnung in folgenden Hauptquoten vergeben:

    • 20 vom Hundert nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
    • 80 vom Hundert nach dem Ergebnis eines ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (erfolgt gegenwärtig nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, nach eventuellen Vorlagen von relevanter Berufsabschlüsse, relevanter Berufstätigkeiten bzw. außerschulischen Qualifikationen)

Falls Sie sich für keinen von diesen Bachelorstudiengängen bewerben möchten, können Sie gern durch unser Studienangebot stöbern. Dort finden Sie ebenfalls alle aktuellen Bewerbungs- bzw. Einschreibefristen/Immatrikulationsfristen.

  • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife
  • zusätzlich ist eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem der folgenden Pflegeberufe notwendig:
    • Krankenschwester/-pfleger
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
    • Kinderkrankenschwester/pfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
    • Hebamme/Entbindungspfleger
    • Altenpfleger/-in
  • Sie haben keine Hochschul- oder Fachhochschulreife, dafür aber Berufserfahrung? Dann informiere Dich über ein Studium ohne Abitur.

Bei der Onlinebewerbung sind im hochschulinternen NC-Verfahren für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge folgende Unterlagen elektronisch einzureichen:
(im PDF-Format, max. 1000 kb pro Nachweis)

  • Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Fachoberschulzeugnis, o. ä.)
  • relevante Unterlagen zu Ihrem Bildungsweg: Schule, Berufsausbildung, Facharbeiter- oder Gesellenbrief, etc.
  • bei Studium ohne HZB: Kopie des Berufsausbildungszeugnisses, Nachweis der mindestens 3-jährigen Berufstätigkeit sowie ausgefülltes Studienfachberatungsformblatt, unterschrieben vom Fachbereich
  • bei beruflicher Qualifizierung: Nachweis der bestätigten beruflichen Fortbildung im Umfang von mind. 400 Stunden und Abschlussnote
  • bei Zweitstudium: Unterlagen zum früheren Studium (Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienganges, Semesteranzahl sowie Angabe der Urlaubssemester; Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums) sowie Motivationsschreiben
  • bei Härtefallantrag: formloser Antrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen
  • bei internationalen Bewerbenden: Kopie der bedingten Zulassung, Sekundarschulzeugnis, Nachweis über bisherige Studienzeiten, Deutschnachweis, Feststellungszeugnis
  • ggf. Nachweise über einen Wehr- oder Ersatzdienst

Nach erfolgter Onlinebewerbung sowie Zulassung im gewünschten Studiengang beantragen Sie elektronisch die Immatrikulation und anschließend schicken Sie die Immatrikulationsunterlagen (s. unten) postalisch an die Hochschule.

  • ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (generiert nach der elektronischen Beantragung der Immatrikulation)
  • aktuelle Kopie des Reisepasses bzw. Ausweisdokumentes
  • beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Fachoberschulzeugnis, o. ä.)
  • tabellarischer Lebenslauf (freiwillig)
  • relevante Unterlagen zu Ihrem Bildungsweg in beglaubigter Form (Schule, Berufsausbildung, Facharbeiter- oder Gesellenbrief, etc.)
  • bei Studium ohne HZB:
    • beglaubigte Kopie des Berufsausbildungszeugnisses, Nachweis der mindestens 3-jährigen Berufstätigkeit sowie ausgefülltes und genehmigtes Studienfachberatungsformblatt, unterschrieben vom Fachbereich
  • bei beruflicher Qualifizierung:
    • Nachweis der bestätigten beruflichen Fortbildung im Umfang von mind. 400 Stunden und Abschlussnote
  • bei Zweitstudium:
    • Unterlagen zum früheren Studium (Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienganges, Semesteranzahl sowie Angabe der Urlaubssemester, amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis des Erststudiums)
  • bei internationalen Bewerbenden:
    • Kopie der bedingten Zulassung, Sekundarschulzeugnis, Nachweis über bisherige Studienzeiten, Deutschnachweis (in beglaubigter Form), Feststellungszeugnis (in beglaubigter Form)
  • bei Härtefallantrag: formloser Antrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen
  • bei Antrag auf Nachteilsausgleich (Note): formloser Antrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen
  • ggf. Nachweise über einen Wehr- oder Ersatzdienst
  • Kontoauszug mit Nachweis der Einzahlung des Semesterbeitrages

Wichtige Hinweise

  1. Beglaubigungen können Sie beispielsweise von Gemeindebehörden (z. B. Stadtverwaltung), Krankenkassen oder einem Notar anfertigen lassen. Anderenfalls können Sie – wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns persönlich abgeben – Ihre Originalzeugnisse mitbringen und vorzeigen.
  2. Achten Sie in eigenem Interesse auf die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, da Ihr Antrag auf Immatrikulation andernfalls mit einer zeitlichen Verzögerung bearbeitet werden kann.
  3. Senden Sie uns bitte keine Originale ein, es sei denn, dass dies ausdrücklich gefordert ist.

Hochschulzugang

Sie können selbstständig prüfen, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss einen direkten Zugang zu deutschen Hochschulen haben oder aber zusätzliche Leistungen, z. B. in Form von Studienjahren in Ihrem Heimatland oder dem Besuch eines Studienkollegs in Deutschland, erbringen müssen. Dabei hilft Ihnen Schritt für Schritt die Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Nach wenigen Klicks wissen Sie, ob Sie direkten Zugang haben oder nicht. Haben Sie Ihr Land nicht gefunden? Dann suchen Sie bitte über die Datenbank anabin.

Sie möchten sich als internationaler Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung für ein Bachelorstudium an der EAH Jena bewerben? Dann bewerben Sie sich bitte online über das Bewerbungsportal der EAH Jena (Auswahl: Studienkolleg/Sprachvorbereitung). Deine Unterlagen werden gegen eine Überprüfungsgebühr für Bewerbungen von uns geprüft. 

Wichtige Informationen

​​​​Falls Du bereits Erfahrungen in einem Studienfach hast und in ein höheres Semester einsteigen möchtest, ist dies an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena grundsätzlich möglich. Bei der Bewerbung gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten, wobei unsere Ansprechpersonen für den Einstieg in höhere Fachsemester gern behilflich sind. 


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