Bei der Onlinebewerbung sind im hochschulinternen NC-Verfahren für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge folgende Unterlagen elektronisch einzureichen:
(im PDF-Format, max. 1000 kb pro Nachweis)
- Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Fachoberschulzeugnis, o. ä.)
- relevante Unterlagen zu Ihrem Bildungsweg: Schule, Berufsausbildung, Facharbeiter- oder Gesellenbrief, etc.
- bei Studium ohne HZB: Kopie des Berufsausbildungszeugnisses, Nachweis der mindestens 3-jährigen Berufstätigkeit sowie ausgefülltes Studienfachberatungsformblatt, unterschrieben vom Fachbereich
- bei beruflicher Qualifizierung: Nachweis der bestätigten beruflichen Fortbildung im Umfang von mind. 400 Stunden und Abschlussnote
- bei Zweitstudium: Unterlagen zum früheren Studium (Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienganges, Semesteranzahl sowie Angabe der Urlaubssemester; Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums) sowie Motivationsschreiben
- bei Härtefallantrag: formloser Antrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen
- bei internationalen Bewerbenden: Kopie der bedingten Zulassung, Sekundarschulzeugnis, Nachweis über bisherige Studienzeiten, Deutschnachweis, Feststellungszeugnis
- ggf. Nachweise über einen Wehr- oder Ersatzdienst
Nach erfolgter Onlinebewerbung sowie Zulassung im gewünschten Studiengang beantragen Sie elektronisch die Immatrikulation und anschließend schicken Sie die Immatrikulationsunterlagen (s. unten) postalisch an die Hochschule.
- ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (generiert nach der elektronischen Beantragung der Immatrikulation)
- aktuelle Kopie des Reisepasses bzw. Ausweisdokumentes
- beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Fachoberschulzeugnis, o. ä.)
- tabellarischer Lebenslauf (freiwillig)
- relevante Unterlagen zu Ihrem Bildungsweg in beglaubigter Form (Schule, Berufsausbildung, Facharbeiter- oder Gesellenbrief, etc.)
- bei Studium ohne HZB:
- beglaubigte Kopie des Berufsausbildungszeugnisses, Nachweis der mindestens 3-jährigen Berufstätigkeit sowie ausgefülltes und genehmigtes Studienfachberatungsformblatt, unterschrieben vom Fachbereich
- bei beruflicher Qualifizierung:
- Nachweis der bestätigten beruflichen Fortbildung im Umfang von mind. 400 Stunden und Abschlussnote
- bei Zweitstudium:
- Unterlagen zum früheren Studium (Exmatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung über den bisherigen Studienverlauf mit Angabe des Studienganges, Semesteranzahl sowie Angabe der Urlaubssemester, amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis des Erststudiums)
- bei internationalen Bewerbenden:
- Kopie der bedingten Zulassung, Sekundarschulzeugnis, Nachweis über bisherige Studienzeiten, Deutschnachweis (in beglaubigter Form), Feststellungszeugnis (in beglaubigter Form)
- bei Härtefallantrag: formloser Antrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen
- bei Antrag auf Nachteilsausgleich (Note): formloser Antrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen
- ggf. Nachweise über einen Wehr- oder Ersatzdienst
- Kontoauszug mit Nachweis der Einzahlung des Semesterbeitrages
Wichtige Hinweise
- Beglaubigungen können Sie beispielsweise von Gemeindebehörden (z. B. Stadtverwaltung), Krankenkassen oder einem Notar anfertigen lassen. Anderenfalls können Sie – wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns persönlich abgeben – Ihre Originalzeugnisse mitbringen und vorzeigen.
- Achten Sie in eigenem Interesse auf die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, da Ihr Antrag auf Immatrikulation andernfalls mit einer zeitlichen Verzögerung bearbeitet werden kann.
- Senden Sie uns bitte keine Originale ein, es sei denn, dass dies ausdrücklich gefordert ist.