Hochschulrat

Der Hochschulrat hat acht stimmberechtigte Mitglieder (5 externe Mitglieder, 2 Mitglieder der Hochschule mit unterschiedlicher Gruppenzugehörigkeit, 1 Vertreter des Ministeriums), die vom Ministerium für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt worden sind (19.11.2019 bis 18.11.2023).

Mitglieder

  • Herr Klaus Berka (Berater/Gesellschafter der Roboscreen GmbH Leipzig)
  • Frau Ivonne Höhn (Geschäftsführerin Caritasverband für Ostthüringen)
  • Frau Maria Koller (Head of Global HR und Mitglied des Executive Management Committees der Jenoptik AG)
  • Herr Prof. Dr. Jürgen Popp (Institutsdirektor des Leibniz-Instituts für Photonische Technologien)
  • Frau Sabine Wosche (Geschäftsführerin der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen)
  • Herr Dr. Michael Edinger (Referatsleiter im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft) 
  • Herr Stephan Kirchner (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)
  • Herr Prof. Dr. Jörg Töpfer (Ernst-Abbe-Hochschule Jena)

Vorsitzender / stellv. Vorsitzende für die aktuelle Amtsperiode 19.11.2019 bis 18.11.2023

Zum Vorsitzenden des Hochschulrates wurde am 27.02.2020 Herr Prof. Dr. Jürgen Popp gewählt, zur stellv. Vorsitzenden Frau Sabine Wosche.

Aufgabe des Hochschulrates

Der Hochschulrat (§34 ThürHG) der Ernst-Abbe-Hochschule Jena gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Der Hochschulrat wirkt u. a. in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an den Wahlen des Präsidiums und der Besetzung des Kanzleramtes, nimmt Stellung zur Grundordnung, zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung sowie vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Mnisterium. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Bestätigung des Wirtschaftsplans, außerdem der Beschluss und die Feststellung des Jahresabschlusses, verbunden mit der Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums. Im Zusammenwirken mit dem Senat (§ 35 ThürHG) nimmt der Hochschulrat die Aufgabenstellung der Hochschulversammlung (§ 36 ThürHG) wahr; hier sind insbesondere die Wahl des Präsidiums und des Kanzlers zu nennen sowie die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule und deren Fortschreibung.

Kontakt

Gabriele Marx
  • 02.04.08
Gabriele Marx