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Menschenrechtliche Transformationen des deutschen Migrationsrechts

Das DFG-Teilprojekt untersucht Reichweite, Formen und Folgen des Vordingens von Menschenrechtsdiskursen im deutschen Migrationsrecht.

Forschungsbereich:
Soziale Integration und Teilhabe​, Sozialwissenschaftliche Analysen​
Forschungsschwerpunkt:
Gesundheit und Nachhaltigkeit
Projektleitung:
Prof. Dr. Frederik von Harbou
Projektzeitraum:
01.05.2022 - 30.04.2026
Förderer:
Budget:
313.200,00 €
Förderungskennzeichen:
458456362
Forschungspartner:
Justus-Liebig-Universität Gießen, Philipps-Universität Marburg, Vrije Universiteit Amsterdam, Goethe-Universität Frankfurt a.M.

Das Projekt ist Teil des interdisziplinären Forschungsvorhabens im DFG-Verbundprojekt „Menschenrechtsdiskurse in der Migrationsgesellschaft (MeDiMi)“ und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert.  Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass in Migrationsgesellschaften Selbstverständnisse und Interessen vielfach mit Verweis auf die Menschenrechte formuliert werden. Ausgehend von dieser Annahme werden im Rahmen der Forschungsgruppe MeDiMi, die in den kommenden vier Jahren zunächst mit rund 4,5 Millionen Euro gefördert wird, die rechtlichen, politischen und alltäglichen Diskurse über Migration und Menschenrechte genauer untersucht.  Ziel der Forschung ist ein neues Verständnis der Rolle der Menschenrechte in zeitgenössischen Gesellschaften.

MeDiMi ist in zehn Teilprojekte aufgeteilt, angesiedelt an der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg, der Vrije Universiteit Amsterdam, der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

Teilvorhaben der EAH

An der EAH Jena werden Reichweite, Formen und Folgen des Vordringens von Menschenrechtsdiskursen im deutschen Migrationsrecht in den Blick genommen. Dabei handelt es sich um dasjenige Teilgebiet der deutschen Rechtsordnung, das mit der Gebietszulassung, der Asylberechtigung, der Determination des Aufenthaltsstatus, sozialen Rechten und der Einbürgerung von Migrant:innen in Deutschland befasst ist. Gefragt wird, inwiefern durch die Rezeption völkerrechtlicher Vorgaben – wie beispielsweise Europäischen Menschenrechtskonvention oder der UN-Kinderrechtskonvention – in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie durch die Praxis juristischer Interventionen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eine menschenrechtliche Transformation des Rechtsgebiets seit 1993 stattgefunden hat. Hierfür werden empirische Daten aus Gesetzgebung- und Gerichtsverfahren erhoben und ausgewertet. Weiterhin kontrastiert das Teilprojekt den Prozess der Vermenschenrechtlichung zum einen mit den inhaltlich oft parallelen Prozessen einer Konstitutionalisierung und Europäisierung, zum anderen mit gegenläufigen Entwicklungen wie einer Versicherheitlichung des Migrationsrechts.

Kontakt
Prof. Dr. Frederik von Harbou