Spezielle Anliegen

Fragen wie "Wo bekomme ich meine Studienbescheinigung" oder "Kann ich auch ein zweites Fach studieren?" werden auf dieser Seite geklärt. Hier finden Sie allgemeine Themen zum Studium mit dem jeweiligen Antrag oder Ansprechpartner. 

Bitte teilen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten (z. B. Namensänderung, Änderung der Staatsangehörigkeit, Änderung Ihrer Anschrift, Änderung des Geschlechtes) umgehend der Ernst-Abbe-Hochschule Jena mit.

Ihre Kontaktanschrift können Sie jederzeit selbst im Studienservice in der Registrierkarte Kontaktdaten aktualisieren.

Für Änderungen des Namens, der Staatsangehörigkeit oder des Geschlechts füllen Sie die Änderungsmitteilung aus, fügen die geforderten Nachweise bei und übersenden diese dem Studierendensekretariat.

Sobald Ihre beantragte Änderung vom Studierendensekretariat eingetragen worden ist, können Sie beim Thoska-Büro eine neue Thoska beantragen. Kosten entstehen hierdurch keine.

Auf Antrag können die Studierenden aus wichtigem Grund beurlaubt werden; beispielsweise:

  1. bei Ableistung des Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes,
  2. bei Wahrnehmung der Mutterschutzfrist, der Elternzeit sowie von Pflegezeiten gemäß § 52 Abs. 5 ThürHG,
  3. bei einer Erkrankung von mindestens sechs Wochen, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt und ein Teilzeitstudium nicht möglich ist,
  4. für die ersten bis zu vier Semester des Dualen ausbildungsintegrierten Studiums, Studium und Berufsausbildung (STUB),
  5. bei einer mit erheblicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in den Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes Thüringen,
  6. für einen studienbedingten Aufenthalt im Ausland, ausgenommen sind Inhalte gemäß gültiger Studienordnung.

Der Antrag auf Beurlaubung muss spätestens vier Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Semesters gestellt werden. Entsteht der Beurlaubungsgrund später, so ist der Antrag unverzüglich nach dessen Entstehen zu stellen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. der Nachweis über die Zahlung zu entrichtender Beiträge – die Möglichkeiten und Pflichten zur Zahlung von Beiträgen ergeben sich aus der Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen.
  2. der Nachweis für das Vorliegen des Beurlaubungsgrundes.

Ein Antrag auf rückwirkende Beurlaubung im laufenden Semester ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn Gründe Nr. 1 bis 4 geltend gemacht werden und das zuständige Prüfungsamt die Beurlaubung genehmigt. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn sich die bzw. der Studierende in einem oder mehreren Prüfungsverfahren befindet und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist. Wird ein Urlaubssemester rückwirkend bewilligt, so werden der bzw. dem Studierenden alle zum Zeitpunkt des Eingangs des Beurlaubungsantrages vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen des jeweiligen Semesters angerechnet. Die Beurlaubung kann in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden, wobei Zeiten nach Nr. 1 bis 5 nicht auf diese Semesterfrist angerechnet werden. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nur nach Nr. 1 bis 5 zulässig. Bestimmte staatliche Leistungen (z.B. Kindergeld, BAföG u.ä.) können während einer Beurlaubung nicht oder nur noch eingeschränkt gewährt werden. Bitte erkundigen Sie sich selbst vor Einreichung des Urlaubsantrages bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde nach den konkreten Rechtsfolgen einer Beurlaubung vom Studium.

Im Studierendensekretariat muss unter Angabe der Gründe und mit entsprechenden Nachweisen bis zum Ende des Vorsemesters der Beurlaubungsantrag eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie in der Immatrikulationsordnung der EAH Jena (§ 23). 

 

Mit der Exmatrikulation wird das Studium und damit die Mitgliedschaft an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena beendet (siehe Thüringer Hochschulgesetz § 75).

Dafür gibt es verschiedene Gründe: die Beendigung des Studiums, den Wechsel an eine andere Hochschule, den Abbruch oder auch die Unterbrechung des Studiums. Für all diese Fälle ist es notwendig einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. 

Weitere Informationen und Dokumente zur Exmatrikulation finden Sie hier.

Studieninteressierte, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (EAH Jena) besuchen möchten, können sowohl in Bachelor- als auch in Masterstudiengängen eine Gasthörerschaft beantragen. Als Gasthörer können Sie Einrichtungen der EAH Jena nutzen, auch wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Ein Verzeichnis der jeweiligen Lehrveranstaltungen erscheint zu Beginn jedes Semesters im Stundenplan der EAH Jena. Sie suchen sich aus dem Vorlesungsverzeichnis die gewünschten Veranstaltungen heraus und stellen einen Antrag auf Gasthörerschaft. Der ausgefüllte Antrag kann persönlich im Studierendensekretariat abgegeben bzw. per Post/per E-Mail an jessica.mueller(at)eah-jena.de gesandt werden. Mit dem Antrag reichen Sie bitte eine Kopie des Einzahlungsbeleges für die Gasthörerschaft ein. Nach der Zulassung erhalten Sie einen Gasthörerschein.

Jede/-r Studienbewerber/-in muss für die Bewerbung und Immatrikulation an der EAH Jena eine Krankenversicherung oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Diese Information wird ab sofort von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch an die Hochschule übermittelt. Meldungen der Krankenkassen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.

Nähere Informationen zum studentischen Meldeverfahren der Krankenkassen.

Die Langzeitstudiengebühr wird dann erhoben, wenn die Regelstudienzeit des betreffenden Studienganges um mehr als vier Semester überschritten wird. Maßgeblich hierfür sind die Hochschulsemester. Hochschulsemester sind alle Semester, in denen Sie an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind oder waren. Dazu zählen auch Urlaubssemester, die jedoch bei den Langzeitstudiengebühren unberücksichtigt bleiben. Fachsemester sind die Semester, während der Sie für einen bestimmten Studiengang immatrikuliert sind. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Die Regelstudienzeit ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt sowie in der Studienbescheinigung ersichtlich. Für jedes Semester, mit dem Sie die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, müssen 500,00 Euro Langzeitstudiengebühren gezahlt werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Studierende, die bereits in einem Studiengang an einer anderen oder der eigenen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag als Nebenhörer in einen weiteren Studiengang immatrikuliert werden. Nebenhörer sind, genau wie Haupthörer, reguläre Studierende der jeweiligen Hochschule, können anerkannte Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, sofern sie in gleichen oder ähnlichen Studiengängen den Prüfungsanspruch noch besitzen (Unbedenklichkeit nachweisen).

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben (Bachelor, Master, Staatsexamen...), dann sind Sie Zweitstudienbewerber (s. Zweitstudium).

Die Bewerbung für Nebenhörerschaft erfolgt analog dem Online-Bewerbungsverfahren für zulassungsfreie Studiengänge.

Die Zulassung in zulassungsfreien Studiengängen kann innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt werden. Zur Bewerbung sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • PDF-Antrag auf Zulassung (wird nach erfolgter Onlinebewerbung generiert)

  • Nebenhörerantrag

  • eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule der Haupthörerschaft mit den Angaben des dortigen Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester

  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern Sie in gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren möchten

Wichtiger Hinweis: Rückmeldung von Nebenhörern

Jeder Nebenhörer, der beabsichtigt, sein Studium an der Ernst-Abbe-Hochschule im folgenden Semester fortzusetzen, hat sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden.

Sie sind vorerst für ein Semester immatrikuliert. Zur Weiterführung des Studiums im Folgesemester müssen Sie sich zurückmelden. Dies erfolgt innerhalb des Rückmeldezeitraumes. Die Rückmeldefristen werden auf der Homepage (Semestertermine) bekannt gegeben. Eine Rückmeldeaufforderung wird Ihnen per Email an Ihre EAH-E-Mail-Adresse zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass verspätete Rückmeldungen kostenpflichtig sind. 

Bitte beachten Sie den aktuellen Semesterbeitrag. Alle Angaben zu Ihrem individuellen Semesterbeitrag finden Sie außerdem im Campusportal unter >Studienservice in der Registrierkarte >Zahlungen.

Eine Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung dient Studierenden ergänzend zum Studierendenausweis als Nachweis für ihre Immatrikulation an einer Hochschule. Die Bescheinigung ist dabei in der Regel für ein Semester gültig. Neben vollständigem Namen, Geburtsdatum und -ort sind auch der Gültigkeitszeitraum sowie die wichtigsten Eckdaten zum Studium angegeben. Diese umfassen üblicherweise die Art des angestrebten Abschlusses, das Studienfach, das derzeitige Fachsemester sowie die Regelstudienzeit. Außerdem ist auf jeder Immatrikulationsbescheinigung eine sogenannte Matrikelnummer vermerkt, ein an der jeweiligen Hochschule eindeutiges Personenkennzeichen. 

Studienbescheinigungen in deutscher und englischer Sprache erhalten Sie für das aktuelle Semester sowie zwei Semester rückwirkend im Campusportal. Loggen Sie sich dort mit Ihren studentischen Benutzerdaten ein. Sie finden Ihre Dokumente unter >Studienservice in der Registrierkarte >Berichte/Bescheinigungen.

Sofern Sie bereits einige Semester an einer oder mehreren Hochschulen studiert haben und jetzt an die Ernst-Abbe-Hochschule wechseln möchten oder innerhalb der EAH Jena in einen anderen Studiengang wechseln bzw. nach einer Unterbrechung des Studiums wiedereinsteigen möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Seite zum Studiengangwechsel.

Ein Teilzeitstudium (§ 24 ImmaO der Ernst-Abbe-Hochschule Jena) ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z.B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. Beim Teilzeitstudium steht Ihnen im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der Sie die Studienleistungen erbringen können. Gerade wenn Sie berufsbegleitend studieren möchten, ist das Teilzeitstudium eine geeignete Studienform.

Der Antrag auf Teilzeitstudium kann in jedem Semester für zwei aufeinanderfolgende Semester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist bzw. für das erste Fachsemester bis zum Ende der Einschreibungsfrist gestellt werden. Der Antrag ist an das Studierendensekretariat zu richten. Wiederholungsanträge sind möglich. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig von der Zustimmung durch den jeweiligen Fachbereich.

Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges Studium, das nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums aufgenommen wird. Kennzeichnend für ein Zweitstudium ist, dass es sich beim weiteren Studium um ein grundständiges Studium handelt. Grundständige Studiengänge sind Studiengänge, die auch als Erststudium gewählt werden können, für die also kein abgeschlossenes Hochschulstudium Zulassungsvoraussetzung ist. Dadurch wird das Zweitstudium vom postgradualen Studium abgegrenzt, für das ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist.  Eine Bewerbung für ein Zweitstudium erfolgt in der Regel bei zulassungsfreien Studiengängen wie für ein Erststudium, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen über eine Quote für Zweitstudienbewerber.  Bitte beachten Sie dabei insbesondere die Bewerbungshinweise für die entsprechenden Studiengangs-Gruppen (zulassungsfrei, zulassungsbeschränkt, etc.).

Kontakt für weitere Fragen

Studierendensekretariat
  • 01.00.10