Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG)
Berechtigte
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) erfolgt auf Antrag eine Einmalzahlung von 200 Euro an Berechtigte.
Berechtigt sind Personen, die am 01.12.2022 an einer in Deutschland gelegenen Hochschule immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.
Nicht berechtigt sind Gasthörer, Gaststudierende sowie Kollegiaten im Vorfachstudium EPPSG § 1 Absatz 2 Punkt 4.

Termine und Kontakt
Die Antragstellung ist voraussichtlich nach dem 15/03/2023 möglich.
Der Anspruch kann bis 30/09/2023 geltend gemacht werden.
Fragen rund um die Einmalzahlung beantwortet auch eine Info-Hotline.
0800 2623 003
Di–Do: 8 - 16 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr.
Registrierung beim bund.ID
Voraussetzung zur Anstragstellung ist die Registrierung am Portal bund.ID.
Es stehen folgende 3 Möglichkeiten der Registrierung zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrer elektronischen ID zu registrieren.
- elektronischer Personalausweis
- elektronischer Aufenthaltstitel
- europäische eID
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einem ELSTER Zertifikat zu registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich mit Benutzername und Passwort zu registrieren.
Benutzername und Passwort werden in diesem Fall im Portal gespeichert.

Antragstellung
Nach erfolgreicher Registrierung am Portal bund.ID können Sie Ihren Antrag auf Einmalzahlung stellen.
Sie benötigen dafür einen personalisierten EPPSG Zugangscode.
Bei Registrierung am Portal bund.ID mit Benutzername und Passwort benötigen Sie neben dem EPPSG Zugangscode noch eine PIN.
- Die Zustellung des EPPSG Zugangscodes erfolgt nach dem 15/03/2023 über einen E-Mail-Serienbrief an Ihre studentische E-Mail-Adresse.
- Die PIN hingegen wird Ihnen in einem PDF-Dokument im SelfService nach dem 15/03/2023 bereitgestellt.
Die Auszahlung der EUR 200 ist nur in der Single Euro Payments Area SEPA möglich. Geben Sie daher bei der Antragstellung eine entsprechende Bankverbindung an.
Auszahlung
Nach erfolgreicher Prüfung der Berechtigung des Antragstellers erfolgt die Auszahlung der EUR 200 auf das bei der Antragstellung angegebene SEPA Bankkonto.