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Meldung bei Diskriminierung, Mobbing und Belästigung

Einen Hinweis zu geben erfordert Mut. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihre Beobachtung wichtig genug ist, ob Sie die richtige Stelle ansprechen oder welche Folgen eine Meldung haben könnte. Diese Gedanken sind verständlich. Wenn Sie Informationen über einen möglichen Rechtsverstoß haben, verdienen Ihr Anliegen und Ihre Wahrnehmung eine sorgfältige und vertrauliche Behandlung. Externe Meldestellen bieten einen geschützten Rahmen, um Hinweise entgegenzunehmen, zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit Ihrer Meldung übernehmen Sie Verantwortung – für Fairness, Integrität und die Einhaltung von Recht und Regeln. 

An unserer Hochschule sollen alle Beschäftigten ihre Arbeit in einem respektvollen und sicheren Umfeld ausüben können. Diskriminierung, Benachteiligung, Belästigung, Mobbing und Stalking widersprechen diesem Anspruch. Wenn Sie selbst betroffen sind, etwas beobachtet haben oder unsicher sind, wie Sie eine Situation einordnen sollen, können Sie sich beraten lassen oder eine Meldung abgeben. Sie müssen dafür nicht bereits wissen, wie ein Verhalten rechtlich einzuordnen ist. Genau dafür gibt es Beratung.

Für Beschwerden und Meldungen steht eine externe Beschwerde- und Meldestelle zur Verfügung. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Mitarbeitende und ermöglicht eine vertrauliche Kommunikation. Die Kommunikation kann auch anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen.

Richtlinie

Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Ernst-Abbe-Hochschule Jena regelt Schutz, Beratung, Beschwerde- und Meldewege für Mitarbeitende. Sie gilt für dienstliche Zusammenhänge, auch in digitalen Räumen und bei Vorfällen außerhalb der regulären Arbeitszeit, wenn ein ausreichender dienstlicher Bezug besteht.

Bin ich hier richtig?

Sie können sich an die externe Beschwerde- und Meldestelle wenden, wenn Sie im Arbeitsumfeld der Hochschule Diskriminierung, Benachteiligung, Belästigung, sexuelle bzw. sexualisierte Belästigung, Mobbing, Stalking oder andere Grenzverletzungen erleben oder beobachten. Das gilt auch für Situationen in digitalen Räumen, etwa per E-Mail, Messenger, Videokonferenz, Kollaborationstools oder sozialen Medien, wenn ein dienstlicher Bezug besteht. Sie können sich auch melden, wenn Sie unsicher sind. Eine erste Kontaktaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass ein formelles Verfahren eingeleitet wird.

Was kann gemeint sein?

Erfasst sein können zum Beispiel abwertende oder beleidigende Äußerungen, wiederholtes Bloßstellen, gezieltes Ausgrenzen, das Vorenthalten arbeitsrelevanter Informationen, unerwünschte körperliche Nähe, sexualisierte Bemerkungen, Drohungen, Einschüchterung oder die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel zur Herabwürdigung, Überwachung oder Ausgrenzung. Für die Einordnung zählt nicht nur, was eine Person beabsichtigt hat. Wichtig sind auch Wirkung, Kontext, bestehende Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisse und die Perspektive der betroffenen Person.

Externe Beschwerde- und Meldestelle

Die externe Beschwerde- und Meldestelle ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden und Meldungen nach der Antidiskriminierungsrichtlinie. Sie nimmt Beschwerden entgegen, prüft Plausibilität und Zuständigkeit, dokumentiert den Sachverhalt und gibt – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – eine Einschätzung oder Handlungsempfehlung an die zuständige Stelle der Hochschule weiter.

Die Hochschule entscheidet anschließend über mögliche Schutzmaßnahmen, Aufklärungsschritte oder arbeits-, dienst- beziehungsweise disziplinarrechtliche Maßnahmen. Die externe Stelle selbst trifft keine arbeits- oder dienstrechtlichen Entscheidungen.

Dieser externe Zugang ist besonders wichtig, wenn Betroffene zunächst nicht innerhalb der Hochschule sprechen möchten oder wenn Führungskonstellationen, Abhängigkeitsverhältnisse oder sensible dienstliche Beziehungen betroffen sind.

Was passiert nach einer Beschwerde oder Meldung?

Im Rahmen einer Beschwerde oder Meldung können Sie den Sachverhalt schildern und vorhandene Unterlagen, Nachrichten oder weitere Hinweise einreichen. Die externe Beschwerde- und Meldestelle prüft zunächst, worum es geht: etwa eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder einen sonstigen Hinweis auf mögliches Fehlverhalten.

Wenn eine Bearbeitung durch die Hochschule erforderlich ist, werden nur die Informationen weitergegeben, die dafür notwendig und rechtlich zulässig sind. Wenn Sie anonymisiert oder pseudonymisiert kommunizieren möchten, erfolgt die weitere Kommunikation grundsätzlich über das Portal der externen Meldestelle.

Vertraulichkeit und Schutz

Beratung, Beschwerden und Meldungen werden vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn dies zur Bearbeitung erforderlich, gesetzlich vorgesehen oder von der betroffenen Person gewünscht ist. Niemand darf benachteiligt werden, weil sie oder er Beratung in Anspruch nimmt, eine Beschwerde oder Meldung einreicht, eine betroffene Person unterstützt oder als Zeugin oder Zeuge Angaben macht.

Gleichzeitig gilt: Auch beschuldigte Personen haben Anspruch auf ein faires, vertrauliches und ergebnisoffenes Verfahren. Eine Meldung oder Beschwerde ist noch keine Feststellung von Fehlverhalten.

Was kann ich vorbereiten?

Hilfreich ist, wenn Sie festhalten, was passiert ist: Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen, mögliche Zeuginnen und Zeugen, Nachrichten, E-Mails, Dateien oder andere Unterlagen. Sie müssen aber nicht alles vollständig vorbereitet haben. Die externe Meldestelle unterstützt auch bei der ersten Einordnung.

FAQ

Nein. Sie können sich direkt beraten lassen oder sich an die externe Beschwerde- und Meldestelle wenden.

Die Kommunikation mit der externen Meldestelle kann anonymisiert oder pseudonymisiert erfolgen. Eine vollständig anonyme Meldung kann allerdings die weitere Aufklärung einschränken.

Auch dann können Sie die externe Meldestelle nutzen. Gerade bei Macht-, Weisungs- oder Abhängigkeitsverhältnissen ist ein unabhängiger Zugang sinnvoll.

Ja. Die Richtlinie erfasst auch dienstliche E-Mails, Videokonferenzen, Messenger, Kollaborationssysteme und andere digitale Arbeitsräume.

Ja. Eine Beratung ist möglich, z.B. durch Gleichstellungs-, Diversitäts- und Schwerbehindertenbeauftragte oder den Personalrat.