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Langzeitstudiengebühren bei Zweitstudium

Ein Zweitstudium liegt vor, wenn du nach einem bereits abgeschlossenen Hochschulstudium einen weiteren Studienabschluss anstrebst, z.B. ein weiteres Bachelorstudium nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium. Für ein Zweitstudium wird als gebührenfreie Studienzeit grundsätzlich die Regelstudienzeit des aktuell gewählten Studiengangs zuzüglich vier Toleranzsemestern berücksichtigt.

Fallbeispiel:

  • Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern:
    7 Semester Regelstudienzeit + 4 Toleranzsemester = 11 gebührenfreie Hochschulsemester                            
    Ab dem 12. Hochschulsemester fallen Langzeitstudiengebühren an.

In bestimmten Fällen werden die Regelstudienzeiten des abgeschlossenen Erststudiums und des aktuellen Zweitstudiums zusammengerechnet. Dies gilt, wenn

  • für den angestrebten Berufsabschluss das Studium von zwei Studiengängen berufsrechtlich erforderlich ist oder
  • du einen weit über dem Durchschnitt des Prüfungsjahrgangs liegenden Abschluss des Erststudiums nachweisen kannst (unter den besten 30%).

Fallbeispiel:

  • abgeschlossenes Bachelorstudium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern), unter den besten 30 % des Jahrgangs;
    angestrebtes Zweitstudium mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern:
    6 Semester Regelstudienzeit Erststudium + 7 Semester Regelstudienzeit Zweitstudium + 4 Toleranzsemester = 17 gebührenfreie Hochschulsemester                         
    Ab dem 18. Hochschulsemester fallen Langzeitstudiengebühren an.

Antrag

Sollte dies auf dich zutreffen, übersende uns bitte die Anzeige für ein begünstigtes Zweitstudium mit dem entsprechenden Nachweis.