Zentrale Befunde im Überblick
- Die Registrierung erweist sich als „Nadelöhr“; an der Registrierung scheitert jede bzw. jeder Zweite.
- Nur ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung nutzt ePA-Apps; die dRü nutzen noch weniger.
- Bekanntheit der ePA in der Bevölkerung ist hoch, Interesse gering: 87 % kennen die ePA, nur 25 % haben Interesse an der Nutzung. Bei der dRü kennen nur vier von zehn Menschen das Angebot.
- Soziale Ungleichheit wird verstärkt: Personen mit geringer Bildung, niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Affinität werden systematisch ausgeschlossen.
- Negative Zugangserfahrungen führen zu Enttäuschung und zu einer Abkehr von staatlichen Digitalisierungsvorhaben.
- Technische Voraussetzungen (Online-Ausweis, Geräte, PINs) sind bei vielen Menschen nicht vorhanden.
- Jeweils ein Drittel der abgebrochenen Anmeldungen geht auf Frustration und das zu komplizierte Verfahren zurück.
- Die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer von ePA und dRü hält das Angebot für hilfreich – tatsächlich genutzt werden die Informationen bisher aber kaum.
- Nutzerinnen und Nutzer von ePA und dRü überschneiden sich. Das verstärkt einerseits soziale Ungleichheit und verweist andererseits auf Lerneffekte beim Zugang.
„Die elektronische Patientenakte ist sehr bekannt, aber nur wenige können sie nutzen. Bei der digitalen Rentenübersicht erweist sich besonders der geringe Bekanntheitsgrad als Problem“, sagt Projektleiter Prof. Dr. Felix Wilke, Professor für Soziologie in der Sozialen Arbeit an der EAH Jena. „Die Digitalisierung beseitigt in diesen Bereichen keine Hürden, sie verlagert sie. Gegenwärtig schließt sie vor allem jene Personen aus, die von den Angeboten besonders profitieren sollten.“
Die vollständige Studie finden Sie hier: https://doi.org/10.82528/dbt.71397
Hintergrund:
ePA: Seit 01/2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt (Digital-Gesetz, Gesundheitsdatennutzungsgesetz), sofern nicht widersprochen. Ziel: zentraler Zugriff und Verwaltung von Gesundheitsdaten (Medikation, Befunde, E-Rezepte) für Bürgerinnen und Bürger mittels App.
dRü: Seit 2025 in Regelbetrieb. Pflicht für Versorgungsträger, Daten bereitzustellen. Ziel: Übersicht über alle Rentenansprüche, Planung von Renteneintritt und Auffindung alter Verträge.
Das Projekt „Digitale Daseinsvorsorge: organisierte Selbstbestimmung durch elektronische Patientenakte und digitale Rentenübersicht?“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das Fördernetzwerk interdisziplinäre Sozialpolitikforschung bei einer Laufzeit von zwei Jahren von Januar 2025 bis Januar 2027 gefördert.