Studentische Mitbestimmung in Gremien

Was sind Hochschulgremien?

Gremien werden gebildet, um über wichtige Themen der Hochschule zu beraten und zu entscheiden. Mitglieder der Gremien sind Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende. Alle Studierenden der Hochschule wählen einmal im Jahr ihre Vertretungen in den Gremien, wobei sich alle immatrikulierten Studierenden zur Wahl stellen lassen können. Die gewählten Vertretungen bringen dann die Anliegen und Interessen der Studierendenschaft in die Gremien ein.

Das Wichtigste zuerst! – FAQs

  • Um Vertreterinnen und Vertreter in die Hochschulgremien zu wählen, die Deine Stimme hören und Deine Interessen vertreten.
  • Damit Studierende in Entscheidungsprozessen involviert sind und an diesen mitwirken können, um die Studienbedingungen für aktuelle und künftige Studierende weiter zu verbessern.
  • Weil Hochschulpolitik unmittelbar Dein Studium, die Abläufe und das Leben auf dem Campus beeinflusst.
  • Um aktiv am Hochschulleben teilzunehmen und dieses mitzugestalten.

  • Die Studierenden wählen ihreVertretungen der Gremien jährlich

Als immatrikulierte Studierende: zwei Vertretungen im Fachbereichsrat des eigenen Fachbereichs, vier Vertretungen im Senat und zwei Vertretungen im Gleichstellungsbeirat.

Die Ergebnisse werden im Intranet bekanntgegeben.

  • Nach der Wahl beginnen die gewählten Vertretungen mit der Arbeit in den Gremien.
  • Darüber hinaus haben alle Studierenden haben das Recht, an Sitzungen als Gast teilzunehmen.

Welche Gremien gibt es?

1. Studentische Gremien

Rein studentische Gremien sind die Studierendenvertretungen der einzelnen Fachbereiche, die Gesamtstudierendenvertretung der Hochschule sowie die hochschulübergreifenden Gremien des Landes Thüringen.

Der Studierendenrat (StuRa) ist das hochschulweit von Studierenden gewählte Gremium der Studierendenschaft. Der StuRa vertritt die Interessen der Studierenden innerhalb und außerhalb der Hochschule. Zu den Aufgaben des StuRa gehört die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden. Hierzu zählen insbesondere

  • die Förderung der politischen Bildung,
  • die Organisation und Unterstützung von Kulturprojekten, Open Airs und Campusfesten,
  • der Einsatz für soziale Belange wie die Vereinbarkeit von Studium und Kind/Familie,
  • die Vertretung der Interessen internationaler Studierender,
  • die Pflege regionaler und überregionaler Studierendenbeziehungen.

Der StuRa hat 9-17 Mitglieder.

Fachschaftsräte (FSR) setzen sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Fachbereiche zusammen. Der FSR ist die Interessenvertretung der Studierenden eines Fachbereichs und ist für fachbereichsinterne studentische Angelegenheiten zuständig. Zudem vertreten die Mitglieder des FSR die Interessen der Studierenden aus dem jeweiligen Fachbereich auf Hochschulebene. Die FSRe haben 3-11 Mitglieder. Einen Überblick gibt es auf der Seite des StuRa.

Die Konferenz der Thüringer Studierendenschaften (KTS) ist der Zusammenschluss der Studierendenvertretungen der zehn staatlichen Thüringer Hochschulen. Sie vertritt die rund 50.000 Studierenden gegenüber dem Land Thüringen, insbesondere gegenüber dem Parlament und dem Wissenschaftsministerium. Die KTS nimmt u. a.

  • Stellung zu hochschulpolitischen Themen in Thüringen und Deutschland,
  • wählt die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studierendenwerkes,
  • beteiligt sich intensiv an den Verhandlungen zum Semesterticket,
  • ist eine der tragenden Organisationen des studentischen Akkreditierungspools,
  • vernetzt sich und die Studierendenschaften in Thüringen mit den anderen Studierendenvertretungen in Deutschland.

Jede Thüringer Hochschule entsendet zwei Studierende als Delegierte, insgesamt hat die KTS damit 20 Delegierte. Aus diesem Kreis wählt die KTS zwei gleichberechtigte Sprecherinnen und Sprecher.

2. Gremien in den Fachbereichen

Innerhalb der verschiedenen Fachbereiche gibt es jeweils Gremien, die sich mit allen Themen rund um Lehre und Forschung beschäftigten. Hierzu zählen der Fachbereichsrat, die Studienkommission, der Prüfungsausschuss und Berufungskommissionen.

Der Fachbereichsrat (FBR) ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs zu den Themen Lehre und Forschung. Er befasst sich u.a. mit

  • der Einrichtung, Abschaffung oder Änderung von Studiengängen,
  • dem Beschluss der Studien- und Prüfungsordnungen,
  • der Entscheidung der grundsätzlichen Verwendung finanzieller und personeller Mittel.

Dem FBR gehören zwei Professorinnen bzw. Professoren, zwei Mitarbeitende und zwei Studierende an. In Angelegenheiten, die die Lehre, die Forschung oder die Berufung von Professorinnen und Professoren unmittelbar betreffen, gehören dem FBR zusätzlich drei Professorinnen und Professoren an.

Links zu den einzelnen Fachbereichsräten der Hochschule:

Jedem Studiengang ist eine Studienkommission zugeordnet. Die Studienkommissionen entwickeln das jeweilige Studienfach weiter. Dazu werden u. a.

  • Empfehlungen zu Lehrinhalten abgegeben,
  • der Mitteleinsatz besprochen,
  • die Evaluation der Lehre diskutiert.

In allen Angelegenheiten von Studium und Prüfungen ist die Studienkommission vor Entscheidungen des Fachbereichsrats anzuhören; darüber hinaus hat sie ein Initiativrecht. Die Studienkommission besteht aus drei Professorinnen bzw. Professoren und drei Studierenden, die nicht Mitglied des FBR sein müssen.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Der Tätigkeitsbereich des Prüfungsausschusses umfasst insbesondere

  • die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
  • die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
  • die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten.

Darüber hinaus gibt er Anregungen zur Reform des Studienplans und der Studien- und Prüfungsordnungen. Dem Prüfungsausschuss gehören Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und mindestens ein studentisches Mitglied an; die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Berufungskommissionen werden eingesetzt, um Professorinnen- bzw. Professorentellen wieder- oder neuzubesetzen. Aufgabe einer Berufungskommission ist es, die für die zu besetzende Stelle mit Blick auf Forschung und Lehre geeignetste Person zu finden. Hierzu werden

  • die eingegangenen Bewerbungen gesichtet,
  • mehrere Bewerberinnen und Bewerber zu Berufungsvorträgen eingeladen,
  • eine Berufungsliste erstellt, die dann dem Fachbereichsrat und dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Einer Berufungskommission gehören fünf Personen der Gruppe Professorinnen und Professoren, eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter und zwei Studierende an.

3. Hochschulweite Gremien

Es gibt verschiedene hochschulweite Gremien, die sich mit Themen befassen, welche die Hochschule als Ganzes betreffen. Dazu gehören unter anderem der Senat, die dazugehörigen Senatsausschüsse und der Gleichstellungsbeirat.

Der Senat ist maßgeblich für die Gestaltung des akademischen Lebens an der EAH Jena verantwortlich. Er befasst sich u. a.

  • mit der Struktur der Hochschule,
  • der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule, die die strategischen Ziele der Hochschule für die kommenden Jahre und Maßnahmen zu deren Erreichung formuliert,
  • der Verteilung von Personal- und Sachmitteln,
  • der Abstimmung über Berufungsvorschläge der Berufungskommissionen,
  • der Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
  • Leitlinien von Forschung und Entwicklung.

Der Senat wirkt auch mit bei der Wahl der Rektorin bzw. des Rektors und der Kanzlerin bzw. des Kanzlers. Den Vorsitz im Senat hat die Rektorin bzw. der Rektor, stimmberechtigte Mitglieder sind neun Professorinnen bzw. Professoren, vier Mitarbeitende sowie vier Studierende. Gewählt werden die Mitglieder in freier, gleicher und geheimer Wahl von der jeweiligen Mitgliedergruppe.

Der Senat kann für einzelne seiner Aufgaben Senatsausschüsse einsetzen und diesen ggf. Entscheidungsbefugnis erteilen. Zudem werden durch die Senatsausschüsse Entscheidungen des Senats vorbereitet. Derzeit gibt es fünf Senatsausschüsse, die jeweils aus fünf Professorinnen bzw. Professoren, zwei Mitarbeitenden und zwei Studierenden bestehen:

Der Gleichstellungsbeirat  hat die Aufgabe, die Hochschule bei der Umsetzung der Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Interessen von Studierenden mit Kindern beachtet werden. Der Gleichstellungsberat setzt sich zusammen aus der/dem Gleichstellungsbeauftragten, zwei Professorinnen bzw. Professoren, zwei Mitarbeitenden und zwei Studierenden.