Fachbereichsrat Wirtschaftsingenieurwesen
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Über uns:
Der Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen der EAH Jena erfüllt in Selbstverwaltung in seinem Bereich die Aufgaben der Hochschule in eigener Verantwortung. Vertreten wird der Fachbereich WI durch dessen gewählten Fachbereichsrat WI (kurz: FBR WI oder FB-Rat WI), welcher als übergeordnetes beschlussfähiges Gremium seines Fachbereichs fungiert und hierin zugleich eine der organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule mit kollegialem Beschlussgremium darstellt.
Zuständig für alle Angelegenheiten in Lehre, Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung, entscheidet der Fachbereichsrat über kontextbezogene Belange von grundsätzlicher Bedeutung, wie z.B.:
- die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- der Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen,
- Entscheidung über Berufungsvorschläge oder
- Abstimmung von Forschungsvorhaben, etc.
... soweit durch das Thüringer Hochschulgesetz und die Grundordnung nichts anderes bestimmt ist.
Die Sitzungen des Fachbereichsrat WI leitet stets der Dekan des Fachbereichs.
Der Fachbereichsrat setzt sich gem. Wahlordnung der Hochschule wie folgt zusammen:
- zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (paritätischer FBR WI),
- drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (erweiterter FBR WI),
- Für Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern unmittelbar betreffen.
- zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
- zwei Studierende.
Fachbereichsrat WI der Legislatur 2025/26:
Vertretung der Professorinnen und Professoren:
... im paritätischen FBR WI:
... im erweiterten FBR WI:
Vertretung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Sonstiges
Mitarbeiterin
Weiterbildung und Schulungsorganisation
Vertretung der Studierenden:
Sonstiges