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COVID-19: Hochschulen verschieben Vorlesungsbeginn auf 4. Mai

Alle weiteren hochschulbezogenen Veranstaltungen abgesagt / Zur Entscheidung über weiteres Vorgehen erneutes Treffen am 30. März im TMWWDG geplant
 
Der Vorlesungsbeginn an den Thüringer Hochschulen wird zunächst auf den 4. Mai 2020 verschoben. Das wurde heute bei einem Treffen der Landespräsidentenkonferenz im Thüringer Wissenschaftsministerium beschlossen. Damit reagieren die Hochschulen auf die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen. Darüber hinaus werden sämtliche Veranstaltungen wie Konzerte, Ringvorlesungen oder Vorträge an den Hochschulen abgesagt. Über die mögliche Schließung ihrer Bibliotheken entscheidet jede Hochschule selbstständig. Zudem prüfen die Hochschulen, inwieweit in der Zwischenzeit Online- und E-Learning-Angebote eingesetzt werden können.
 
Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee unterstützt die Entscheidung: „Es geht darum, die rasante Ausbreitung von COVID-19 zu stoppen und Ansteckungsketten zu unterbrechen, die es im vollen Lehrbetrieb mit Tausenden von Studierenden natürlich gerade an den Universitäten und Fachhochschulen gibt.“ Land und Hochschulen würden bei ihrem weiteren Vorgehen daher weiterhin „auf Sicht fahren“ und angemessen auf die laufenden Entwicklungen reagieren. Spätestens am 30. März wird das Ministerium zu einem erneuten Treffen einladen, um situationsbezogen das weitere Vorgehen zu besprechen.
 
Einig waren sich Ministerium, Hochschulen und das Studierendenwerk Thüringen darin, dass durch die Verschiebung des Vorlesungsbeginns keine Nachteile für die Studierenden entstehen dürfen. Rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen wie z.B. Prüfungsfristen sollen daher flexibel gehandhabt und Ausnahmeregelungen zugelassen werden. Das betrifft auch den Bezug von BAföG-Leistungen, der üblicherweise an den Vorlesungsbeginn geknüpft ist: Hier ist bereits durch Erlass des Bundesforschungsministeriums sichergestellt, dass die Leistungen regulär an die BAföG-Empfänger ausgezahlt werden.
 
Weitere Themen des heutigen Treffens waren dienst- und tarifrechtliche Regelungen, die durch die Verschiebung und generell durch die Corona-Ausbreitung betroffen sein könnten. Dazu hat das Ministerium den Hochschulen entsprechende Handlungsempfehlungen übergeben. Außerdem werden alle Personen, die aus Risikogebieten stammen oder sich zuletzt dort aufgehalten haben, noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, sich bei den Hochschulen zu melden.
 
Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
vom 13. März 2020

Stephan Krauß
Pressesprecher, Referatsleiter

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