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Nebenhörerschaft

Studierende, die bereits in einem Studiengang an einer anderen oder der eigenen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag als Nebenhörer in einen weiteren Studiengang immatrikuliert werden. 

Nebenhörer sind, genau wie Haupthörer, reguläre Studierende der jeweiligen Hochschule, können anerkannte Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, sofern sie in gleichen oder ähnlichen Studiengängen den Prüfungsanspruch noch besitzen (Unbedenklichkeit nachweisen).

Die Zulassung in zulassungsfreien Studiengängen kann innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt werden. Zur Bewerbung sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Nebenhörerantrag
  • eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule der Haupthörerschaft mit den Angaben des dortigen Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern du in gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren möchtest

Rückmeldung von Nebenhörern

Jeder Nebenhörer, der beabsichtigt, sein Studium an der Ernst-Abbe-Hochschule im folgenden Semester fortzusetzen, hat sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden.

Kontakt für weitere Fragen

Jessica Müller
Studierendensekretariat
  • 01.00.10
Jessica Müller