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Dritter Mitteldeutscher Migrationsrechtstag: Rechtliche Neuordnung des europäischen Asylsystems und ihre praktischen Folgen

Am 12. Juni 2026 fand in der Aula der EAH Jena der Dritte Mitteldeutsche Migrationsrechtstag statt. Die Tagung wurde von der Migration and Participation Law Clinic (MaP) Jena, einem Projekt der Hochschule, in Zusammenarbeit mit den Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg organisiert. Rund 80 Teilnehmende aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Verwaltung und zivilgesellschaftlicher Beratungspraxis kamen zusammen, um aktuelle Entwicklungen im Migrations- und Asylrecht aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren.

Das Datum der Veranstaltung war rechtspolitisch von besonderer Bedeutung, da mit dem 12. Juni 2026 zentrale Regelungen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anwendbar wurden. Somit stand die Tagung nicht nur im Zeichen einer allgemeinen fachlichen Auseinandersetzung, sondern auch im unmittelbaren Kontext einer grundlegenden Neuordnung des europäischen Asylrechts. Zentral ging es um die Fragen, welche rechtlichen, verwaltungspraktischen und menschenrechtlichen Folgen mit der Reform verbunden sind und wie diese in Deutschland umgesetzt werden können.

Den Auftakt bildete der Beitrag von Dr. Roland Bank vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Er ordnete das Reformpaket als eines der komplexesten asylrechtlichen Reformvorhaben der Europäischen Union ein und erläuterte zentrale Elemente wie das Screening-Verfahren, die neuen Grenzverfahren und die Verlagerung von Verfahrensschritten an die Außengrenzen. Deutlich wurde dabei, dass die Reform nicht allein technische Änderungen einzelner Verfahrensabläufe enthält. Sie betrifft vielmehr grundlegende Fragen des Zugangs zu Schutz, der Verfahrensgarantien und der praktischen Erreichbarkeit unabhängiger Beratung.

Anschließend gab Robert Nestler von der deutsch-griechischen NGO Equal Rights Beyond Borders einen Überblick über Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen im reformierten GEAS-System. Im Fokus standen insbesondere die möglichen Folgen neuer Verfahrensregeln für Schutzsuchende, die sich in kontrollierten oder räumlich beschränkten Verfahren befinden. Dabei wurde sichtbar, dass die Reform zwar die Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe ausdrücklich vorsieht, zugleich aber auch neue Sanktions- und Steuerungsmechanismen enthält, deren praktische Auswirkungen kritisch beobachtet werden müssen.

Prof. Dr. Uwe Berlit, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, nahm die Auswirkungen des neuen GEAS auf den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in den Blick. Sein Beitrag verdeutlichte die Spannung zwischen dem Ziel beschleunigter und effizienterer Verfahren einerseits und der Sicherung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes andererseits. Gerade in beschleunigten Verfahren stellt sich die Frage, ob Schutzsuchende ihre Rechte tatsächlich in einer Weise wahrnehmen können, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügt.

Aus anwaltlicher Perspektive ergänzte die Berliner Rechtsanwältin Berenice Böhlo diese Diskussion. Sie schilderte, wie anspruchsvoll Rechtsberatung und Rechtsvertretung unter den Bedingungen der Reform werden können. Ihr Beitrag machte deutlich, dass rechtliche Verfahren nicht abstrakt betrachtet werden können. Sie treffen auf Menschen mit unterschiedlichen biografischen Erfahrungen, gesundheitlichen Belastungen, familiären Situationen und sozialen Unterstützungsbedarfen. Eine differenzierte Betrachtung der individuellen Situation bleibt daher auch unter veränderten Verfahrensbedingungen zentral.

Prof. Dr. Johannes Eichenhofer referierte anschließend über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Asylverfahren. Er analysierte den risikobasierten Ansatz der europäischen KI-Regulierung und erörterte dessen Bedeutung für asyl- und migrationsrechtliche Kontexte. Gerade hier zeigt sich ein weiterer Bereich, in dem rechtliche, technische und ethische Fragen eng miteinander verschränkt sind. Wenn digitale Systeme in sensiblen Verwaltungsverfahren eingesetzt werden, betrifft dies nicht nur Effizienzfragen, sondern auch Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsrisiken und Verantwortlichkeit.

Den Abschluss der Tagung gestaltete Kirstin von Graefe mit einem Beitrag zu aktuellen Entwicklungen der Arbeitskräfteeinwanderung. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Perspektive des Freistaats Thüringen. Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz plädierte sie dafür, den Blick auf Faktoren zu richten, die auch qualifizierten Migrantinnen und Migranten das Ankommen und Bleiben erleichtern. Damit öffnete sie das thematische Feld der Tagung über das Asylrecht hinaus zu Fragen der Arbeitsmigration, der Fachkräftesicherung und der institutionellen Koordination.

Der Dritte Mitteldeutsche Migrationsrechtstag machte insgesamt deutlich, dass die GEAS-Reform nicht allein als juristische Neuregelung verstanden werden kann. Ihre Bedeutung zeigt sich vor allem in der praktischen Umsetzung: in Behörden, Gerichten, Beratungsstellen, Unterkünften, an Grenzen und in den Lebenssituationen der betroffenen Menschen. Dabei bleiben viele Fragen offen: Wie kann unabhängige Rechtsberatung in beschleunigten Verfahren tatsächlich gewährleistet werden? Wie erhalten Beratungsstellen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure Zugang zu Menschen in besonders prekären Verfahrenssituationen? Und wie lässt sich verhindern, dass Schutzsuchende vor allem als Gegenstand administrativer Steuerung erscheinen, während ihre Rechte, Bedarfe und sozialen Lebenslagen in den Hintergrund treten?

Der Migrationsrechtstag hat gezeigt: Gerade in Zeiten grundlegender rechtlicher Veränderungen braucht es Räume, in denen juristische Expertise, Verwaltungspraxis, sozialarbeiterische Perspektiven, zivilgesellschaftliches Engagement und wissenschaftliche Reflexion zusammenkommen, um neue Rechtsentwicklungen nicht nur nachzuvollziehen, sondern auch ihre praktischen Folgen kritisch zu diskutieren.

 

(Susann Detko)