Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium (§ 24 ImmaO der Ernst-Abbe-Hochschule Jena) ist für dich eine Alternative, wenn du neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie zum Beispiel der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchtest. Beim Teilzeitstudium steht dir im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der du die Studienleistungen erbringen kannst. Gerade wenn du berufsbegleitend studieren möchtest, ist das Teilzeitstudium eine geeignete Studienform.
Du kannst den Antrag auf Teilzeitstudium in jedem Semester für zwei aufeinanderfolgende Semester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist stellen – beziehungsweise für das erste Fachsemester bis zum Ende der Einschreibungsfrist. Der Antrag ist an das Studierendensekretariat zu richten. Wiederholungsanträge sind möglich. Die Zulassung zum Teilzeitstudium hängt von der Zustimmung durch den jeweiligen Fachbereich ab.