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Urheberrecht für Lehrende: Basic

Kurzbeschreibung

Der Einsatz von Fremdmaterialien in der Lehre – von Texten über Bilder bis hin zu digitalen Medien – ist für Lehrende allgegenwärtig, wirft aber oft urheberrechtliche Fragen auf. Die Schulung „Urheberrecht für Lehrende – Basic“ vermittelt kompakt und praxisnah die wichtigsten Grundlagen des Urheberrechts, mit besonderem Fokus auf die gesetzlichen Erlaubnisnormen für die Nutzung von Fremdmaterialien in Lehrveranstaltungen.

In der regelmäßig angebotenen Veranstaltung sind Lehrende eingeladen, sich in der Schulung einen Überblick über die zentralen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zu verschaffen. Anhand konkreter Beispiele aus dem Lehralltag wird aufgezeigt, wie und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke rechtssicher in Lehrveranstaltungen eingebunden werden können.

Die Veranstaltung vermittelt in komprimierter Form die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt praxisnahe Lösungsansätze sowie Alternativen vor. Dabei werden keine pauschalen Handlungsanweisungen gegeben, sondern die rechtlichen Grundlagen und deren Anwendung im Lehrkontext verständlich erläutert.

Die Schulung wurde am 18.07.2022, 05.09.2022, 18.07.2023, 29.08.2024 und 09.09.2025 angeboten.

Mit welchem Ziel wurde dieses Konzept erstellt?

Ziel der Schulung ist es, Lehrenden durch praxisnahe Beispiele und aktive Auseinandersetzung mit typischen Lehrszenarien die notwendige Rechtssicherheit und Sensibilität im Umgang mit Fremdmaterialien zu vermitteln. So sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Lehrveranstaltungen professionell und ohne rechtliche Bedenken zu gestalten.

Prüfungsschema der Nutzung von Fremdmaterialien: Einbindung von fremden Werken in eigene Lehre

Inhalte

  • Grundlagen des Urheberrechts: Einführung in die zentralen Begriffe: Urheber:in, Werk, Schutzfristen, Nutzungsrechte.
  • Gesetzliche Erlaubnisnormen: § 60a UrhG (Nutzung für Unterricht und Lehre), Zitatrecht (§ 51 UrhG), freie Lizenzen (CC).
  • Nutzung von Fremdmaterialien: Rechtliche Rahmenbedingungen für Texte, Bilder, Videos, Musik und digitale Inhalte.
  • Rechtssichere Einbindung: Korrekte Quellenangaben, zulässige Umfangsgrenzen, Risikominimierung.
  • Alternativen und Good Practice: Nutzung freier Werke, Open Educational Resources (OER), Creative-Commons-Lizenzen.

Mehrwerte

  • Rechtssicherheit: Vermittlung von Kenntnissen über die gesetzlichen Grenzen und Erlaubnistatbestände (§§ 51, 60a UrhG), um die Einhaltung urheberrechtlicher Vorgaben in der Lehre zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Sensibilisierung für Urheberrecht: Förderung eines reflektierten Umgangs mit fremden geistigen Leistungen und Schutzrechten, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen und ethischen Implikationen der Materialnutzung.
  • Effizienzsteigerung: Reduktion des Aufwands für die rechtliche Prüfung von Lehrmaterialien durch strukturierte Vermittlung der relevanten Normen und deren Anwendungsbereiche.
  • Kenntnis rechtmäßiger Alternativen: Darstellung und Bewertung von rechtlich unproblematischen Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Open Educational Resources; Creative-Commons-Lizenzen) als praxistaugliche Handlungsoptionen.

Feedback

Was hat den Lehrenden an dem Workshop gefallen?

  • prägnante Übersicht zum Thema mit Erläuterung und Interpretation der Rechtslage
  • sehr gute Struktur des Workshops - spezifisch für die Lehre
  • kurz und knapp – praktische Antworten auf die Fragen
  • gute Übersicht zum Urheberrecht und vor allem neue Informationen zur KI/Recht
  • deutliche Sprechweise
  • Zusammenfassungen auf einer Folie 
  • Anwendungsbezug und Breite der Informationen

Autor: Gianni Buršić || erstellt am: 25.11.2025