Achtung: Ein wichtiger Hinweis des Prüfungsamts IV

Ab sofort ist der Rücktritt von Prüfungen nur noch mit einem ärztlichen Attest möglich!

Sehr geehrte Studierende,

aufgrund geänderter Rechtsvorschriften des Landes Thüringen gelten ab sofort für Prüfungsrücktritte wieder die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen.
Da die regulären Zeiträume hierfür bereits abgelaufen sind, ist der Rücktritt ab sofort nur noch mit ärztlichem Attest möglich.
Alle Rücktritte, die bis zum jetzigen Zeitpunkt eingegangen sind, werden noch verbucht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Prüfungsamt IV - Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen