Bewerbung
Der Bewerbungszeitraum ist vom 1.12. bis 15.2. für das folgende Sommersemester.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.
Voraussetzung für das Studium ist
- ein Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss in einem für den Studiengang einschlägigen, grundständigen Studiengang an einer Hochschule. Als einschlägig werden neben dem BA Soziale Arbeit bzw. Sozialwesen weitere Studiengänge angesehen wie z.B. Erziehungs-, Bildungs-, Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, oder Verhaltenswissenschaften.
- Die Vorlage eines Schreibens, das die Motivation für den Studiengang ausdrückt.
- Die Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (s. „Unterlagencheckliste“)
Eignungsverfahren
Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen nehmen Sie am Eignungsverfahren teil. Bei Erreichen von insgesamt mindestens 45 von maximal 100 zu vergebenden Punkten haben Sie Ihre Eignung für ein erfolgreiches Studium nachgewiesen.
Punkte im Eignungsverfahren erhalten Sie
- für die Abschlussnote des ersten akademischen Abschlusses,
- für die Darstellung der Studienmotivation,
- für (außer)hochschulisch erworbene praktische und fachliche studiengangsbezogene Qualifikationen.
Dem Punktekatalog in der Eignungsverfahrensordnung (Anlage 1 zu den Studiengangsspezifischen Bestimmungen, s. Ordnungen und Modulbeschreibungen) können Sie entnehmen, wie viele Punkte für welche Abschlussnote sowie für die weiteren studiengangsbezogenen Qualifikationen und das Motivationsschreiben vergeben werden.
Bitte reichen Sie Ihre (außer-)hochschulisch erworbenen praktischen und fachlichen studiengangsbezogenen Qualifikationen zur Berücksichtigung im Eignungsverfahren bereits mit den Bewerbungsunterlagen ein. Anerkannt werden berufspraktische oder zivilgesellschaftliche Kompetenzen und Fachkenntnisse in der Auseinandersetzung mit Demokratiearbeit, die seit Beginn der Berufsausbildung/eines vorhergegangenen Studiums erworben wurde. Berücksichtigt werden Tätigkeiten im Rahmen einschlägiger Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika, einschlägiges zivilgesellschaftliches Engagement und (außer)hochschulische (Forschungs-)Praktika, sowie entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Die Anrechnung erfolgt anhand der in der Eignungsverfahrensordnung § 4, Abs. 3, 2. genannten Kriterien.
Hinweis für Studierende mit Bachelorabschluss mit 180 ECTS
Der konsekutive Masterstudiengang Civic Education. Demokratiearbeit in der digitalisierten Gesellschaft wird mit 90 ECTS erfolgreich abgeschlossen.
Studienbewerber*innen mit einem Bachelorabschluss von 180 ECTS können weitere 30 ECTS im Rahmen eines Sonderstudienplans erwerben.
Masterabschluss mit 270 ECTS und Möglichkeit zum Erwerb von 30 ECTS über einen Sonderstudienplan.
Information für Studierende des Masterstudiengangs Civic Education. Demokratiearbeit in der digitalisierten Gesellschaft am Fachbereich Sozialwesen der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Sie haben Ihr Bachelorstudium mit 180 ECTS abgeschlossen.
- Sie studieren im Master Civic Education. Demokratiearbeit in der digitalisierten Gesellschaft und erwerben mit der Masterprüfung weitere 90 ECTS.
⇒ Sie erwerben regulär einen Masterabschluss mit weniger als 300 ECTS-Punkten.
Sonderstudienplan zum Erwerb zusätzlicher 30 ECTS
In manchen Promotionsordnungen ist ein Masterabschluss mit 300 ECTS als Voraussetzung zur Promotion vorgesehen. Sollten Sie aus diesem oder anderen Gründen Interesse daran haben, das Delta von 30 ECTSPunkten während Ihres Masterstudiums zu schließen, können Sie zusätzliche 30 ECTS über einen Sonderstudienplan erwerben.
⇒ Wenden Sie sich hierfür bitte an die Studiengangsleitung des Masterstudienganges Civic Education. Demokratiearbeit in der digitalisierten Gesellschaft
Alle Details zu den für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen, Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie Informationen für internationale Studieninteressierte finden Sie hier.