Stipendienprogramm des PPIII an der EAH Jena

Durch die Vergabe von Abschlussstipendien werden Doktorandinnen unterstützt, die sich in der Endphase ihrer Promotion befinden. Eine Förderung erfolgt dann, wenn ein erfolgreicher Promotionsabschluss innerhalb des Förderjahres zu erwarten ist, was durch die EAH-Betreuerin bzw. den EAH-Betreuer zu bestätigen ist.

Laufzeit und Umfang der Förderung:

Das Stipendium wird für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vergeben. Die monatliche Förderung beträgt 1.200 Euro. Die Stipendiatin erhält monatlich einen Familienzuschlag in Höhe von 200 Euro für jedes unterhaltspflichtige Kind.

Förderungsvoraussetzungen:

Sie können gefördert werden, wenn:

  • Sie als kooperativ Promovierende im ServiceZentrum Forschung und Transfer der EAH registriert sind,
  • absehbar ist, dass die Dissertation innerhalb der Förderphase eingereicht wird,
  • Sie keine weiteren Einkünfte haben (Nebentätigkeiten in Forschung und Lehre von max. 10 Stunden/Woche oder eine anderweitige Erwerbstätigkeit von max. 10 Stunden/Woche sind zulässig).

Bewerberinnen, die sich während der Zeit der Promotion in einer familiären Sondersituation – z.B. längere Krankheit, Pflege von Angehörigen oder Betreuung von minderjährigen Kindern – befanden oder befinden, werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.

Bewerbungsunterlagen:

Mit der Bewerbung um ein Abschlussstipendium sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Motivationsschreiben mit ausführlicher Begründung der Notwendigkeit der Förderung,
  • Zeit- und Arbeitsplan (bereits erfolgte sowie noch ausstehende Arbeitsschritte im Förderzeitraum bis zum geplanten Abschluss der Dissertation),
  • Empfehlungsschreiben des EAH-Betreuers bzw. der EAH Betreuerin,
  • ggf. Nachweise zu Kindern für die eine Unterhaltspflicht besteht (z.B. Kindergeldbescheid),
  • ggf. Nachweis über familiäre Sondersituation z.B. Krankengeldbescheid; Freistellung Pflegezeit,
  • ggf. Nachweis über bestehende Arbeitsverhältnisse.

Bewerbungsfrist und Förderbeginn

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Für Begutachtungsverfahren und Vergabeentscheidung sind sechs Wochen einzuplanen.

Förderbeginn ist zum 1. eines Monats möglich.

Unterlagen sind einzureichen bei professorinnenprogramm@eah-jena.de 

Um Promovendinnen der EAH Jena eine frühzeitige Einbindung in wissenschaftliche Karrierenetzwerke zu ermöglichen, werden Reisekostenzuschüsse zur Teilnahme an Fachtagungen, Workshops oder Summerschools zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Zuschüsse zu Sachkosten von Forschungs- und Projektarbeiten oder Publikationen beantragt werden.

Förderungsvoraussetzungen:

Voraussetzungen für die Förderung sind, dass:

  • als kooperativ Promovierende im SZT der EAH registriert sind UND
  • keine sonstigen Projektmittel zur Verfügung stehen.

Umfang der Förderung:

  • pro Antragstellerin können pro Jahr Reise- oder Sachmittel bis maximal 500 Euro bereitgestellt werden

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben mit kurzer Begründung des Verwendungszwecks,
  • Nachweis über die Annahme des eigenen Beitrags / über die bestätigte Anmeldung zur Veranstaltung,
  • die Bestätigung Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin über das Fehlen eigener Haushalts- bzw. Projektmittel zur Förderung der Studentin bzw. Doktorandin.

Bewerbungsfrist:

Anträge können laufend eingereicht werden, sollten aber mindestens sechs Wochen vor geplanter Inanspruchnahme der Förderung vorliegen.

Unterlagen sind einzureichen bei professorinnenprogramm@eah-jena.de

Reisekostenzuschüsse des TKG für Studentinnen

Um Studentinnen (Bachelor, Master oder Diplom aller Fachbereiche) der Thüringer Hochschulen eine frühzeitige Einbindung in Karrierenetzwerke zu ermöglichen, hat das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung einen Fördertopf eingerichtet, aus dem Studentinnen der Thüringer Hochschulen einmalig Reisekostenzuschüsse in Höhe von bis zu 250 € beantragen können. Gefördert werden Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Teilnahme- und Tagungsgebühren im Rahmen der aktiven Beteiligung an Fachtagungen, Summerschools, Workshops und vergleichbaren Veranstaltungen.

Anträge auf Reisekostenzuschuss können Antragstellerinnen der EAH Jena fortlaufend an den Gleichstellungsbeirat richten.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formblatt
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Antragstellerin an der EAH Jena
  • Kurze befürwortende Stellungnahme einer betreuenden Person mit Bestätigung über die wissenschaftliche Eignung der Antragstellerin sowie Bescheinigung, dass die beantragten Reisekosten nicht über Haushalts‐ bzw. Projektmittel des Fachbereichs finanziert werden können
  • Nachweis über die erfolgte Anmeldung zur Veranstaltung