Finanzierung

Wir beraten Dich gern und begleiten vom Antrag bis zur Umsetzung Deines Projekts durch:

  • Auswahl geeigneter Finanzierungen und Fördermittel
  • Unterstützung bei der Erstellung des Konzepts
  • Vermittlung von beratenden Personen und Kooperationsunternehmen
  • Abwicklung der Formalitäten
  • Administrative Projektbegleitung
  • Sicherung von Schutzrechten
  • Fördermitteldatenbank

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Studierende, Alumni sowie Forschende aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Wer wird gefördert?

  • Forschende aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Alumni und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründungsteams bis max. drei Personen.
  • Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Teammitglieder müssen nicht Studierende oder Alumni der Ernst-Abbe-Hochschule Jena sein.

Was wird gefördert?

Innovative Gründungsvorhaben, die

  • technologieorientierte Produkte oder wissensbasierten Dienstleistungen beinhalten
  • auf wissenschaftlichen Erkenntnisse beruhen
  • einen hohen Kundschaftsnutzen bieten
  • einen großen Markt adressieren

Wie wird gefördert?

Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:

  • Promovierte Gründer: 3.000 Euro/Monat
  • Alumni mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
  • Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro/Monat
  • Studierende: 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
  • Coaching: bis zu 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Was müss die gründende Person leisten?

  • beantragen die Fördermittel über Gründungsservice der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
  • besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit" während der Förderung
  • präsentiert erste Ergebnisse zum Gründungsvorhaben nach fünf Monaten
  • legen Businessplan nach zehn Monaten vor
  • führen Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag kann nur über die Hochschule gestellt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Gründungsservice der Ernst-Abbe-Hochschule auf.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann jederzeit über die Ernst-Abbe-Hochschule Jena gestellt werden. Der frühestmögliche Förderbeginn liegt ca. drei Monate nach Einreichung der Unterlagen beim Projektträger.

 

Mehr Informationen zum Förderprogramm beim Gründungsservice der EAH oder unter www.exist.de

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

Was ist das Ziel von Förderphase I?

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Wer wird in Förderphase I gefördert?

Gefördert werden Forschungsteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Forschende und technische Assistenzen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Wie wird in Förderphase I gefördert?

  • Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben / -kostenfinanziert werden. Zu den Sachausgaben / -kosten zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden.
  • Die Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.
  • Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhabenkann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.
  • Darüber hinaus wird das Seminar "Gründerteam", das sich im Programm EXIST-Gründerstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gründerservice der EAH Jena.

Was ist das Ziel von Förderphase II?

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Wer wird in Förderphase II gefördert?

Zielgruppe sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Tragenden aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen gründenden Personen befinden.

Wie wird in Förderphase II gefördert?

In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden. Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Mehr Informationen zum Förderprogramm beim Gründungsservice der EAH oder unter www.exist.de

Wer wird gefördert?

  • gründungsinteressierte Studierende, Mitarbeiter der Verwaltung, Professorinnen und Professoren, Dozierende, Lehrbeauftragte, Labormitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskräfte der EAH Jena
  • Einzelpersonen oder Teams

Was wird gefördert?

Beratungs- und Sachleistungen zur Entwicklung eines Prototyps bzw. Proof-Of-Concept, z. B.:

  • Materialien, Werkstoffe oder Spezialteile
  • Marktforschung, Mach­bar­keitsstudien
  • spezielle Beratungsleistungen
  • Websiteerstellung

Personalausgaben oder Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts sind nicht förderfähig. Außerdem ist eine Auszahlung des Geldbetrages nicht möglich. Die Beschaffung erfolgt in gemeinsamer Absprache mit dem Fördergeber.

Wie wird gefördert?

  • Budget für Sach- und Beratungsausgaben bis 7.500 Euro
  • Zugang zu hochwertiger Infrastruktur
  • Förderzeitraum von sechs Monaten

Alle Infos unter https://www.eah-jena.de/startuplab/reahlize

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für junge selbstständige Personen bietet neuen bzw. angehenden gründenden Personen die Möglichkeit, von einer erfahrenen selbstständigen Person zu lernen, welche in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Was wird gefördert?

Die  Betreuung  junger selbstständiger Personen durch  eine bereits selbstständigen Person wird  durch  das Programm  gefördert,  sofern  sie  auf  gegenseitigem  Interesse  beruht,  von  zugelassenen Vermittlungsstellen in die Wege geleitet wurde, die Anforderungen des Programms erfüllt sind  und  die  erforderlichen  Verträge  zwischen  allen  beteiligten  Parteien  unterzeichnet wurden.  Jeder  beliebige  Sektor  der  Privatwirtschaft  kann  am  Programm  teilnehmen. Selbstständige,   die   am   Projekt   teilnehmen,   müssen  aus  einem   Mikro-,   kleinen  oder mittelgroßen Unternehmen kommen.

Wer wird gefördert?

  • Junge selbstständige Personen sind  definiert  als  Selbstständige,  die  sich  in  der  Startphase  befinden. Darunter  fallen  sowohl  zukünftige  Selbstständige,  die  fest  entschlossen  sind,  ein  eigenes Unternehmen auf der Grundlage  eines  tragfähigen  Geschäftsplans  zu  gründen,  als auch Selbstständige,  die  vor  kurzem  bereits  ein  Unternehmen  gegründet  haben  (d.  h.  das  seit maximal  drei  Jahren  besteht). Ob geplant oder bereits gründet, spielt keine Rolle – das Unternehmen kann in jedem beliebigen Wirtschaftszweig tätig sein. Neue Selbstständige sollten daran interessiert sein, einen Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens des Gastselbstständigen zu leisten und ihre eigenen unternehmerischen Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen sowie nützliches Know-how für ihr eigenes Unternehmen zu erwerben. Neue Selbstständige müssen einen soliden schulischen und beruflichen Hintergrund und eine zukunftsfähige Geschäftsidee vorweisen. Neue Selbstständige sollten darüber hinaus aber auch Weitblick, Engagement, Initiative und Kreativität besitzen. Ein neuer Selbtständiger, der sich für die Teilnahme am Programm bewirbt, sollte auch in der Lage und bereit sein, zusätzliche Mittel aufzubringen, um die Kosten des Aufenthalts zu bestreiten, die über das hinausreichen, was durch die Finanzhilfe der EU abgedeckt wird.
  • Bei  Gastselbstständigen  handelt  es  sich  um  erfolgreiche  und  erfahrene  Selbstständige (im Idealfall Inhaber von Mikro- oder Kleinunternehmen) oder um Personen, die unmittelbar in die  Geschäftsführung  auf  Ebene  des  Vorstands  von  KMU  eingebunden  sind,  auf  welche die EU-Definition von Mikro-, klein- oder mittelgroßen Unternehmen zutrifft. Gastselbstständige  wollen  ihre  unternehmerische  Erfahrung  weitergeben  und  von  dem konkreten  Beitrag  profitieren,  den  ein  neuer  Selbstständige aus  einem  anderen  Land  zu ihrem  Unternehmen  leisten  kann.  Gastselbstständige  müssen  sich  verpflichten, mit den neuen Selbstständigen an der Entwicklung ihrer   unternehmerischen Fertigkeiten und Fähigkeiten zu arbeiten.

Wie wird gefördert?

Mit der finanziellen Unterstützung für die neuen Selbstständige soll ein Beitrag zu den Reisekosten in das Aufenthaltsland und wieder zurück in das Herkunftsland sowie zu den Unterhaltskosten (insbesondere Unterkunft) während des Besuchs  geleistet werden. Die finanzielle Unterstützung wird von der Vermittlungsstelle ausgezahlt, bei welcher der neue Selbstständige seinen ursprünglichen Antrag eingereicht hat.  Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit  verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem junge selbstständige Personen und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Mehr Informationen zum Förderprogramm beim Gründerservice der EAH oder unter www.erasmus-entrepreneurs.eu

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Dipl.-Kfm. André Kabeck
  • Tatzendpromenade 2
  • Bau88 10. Etage
André Kabeck
Foto: Ralf Minor