Abmelden

Was sind die Voraussetzungen für eine Abmeldung von der Bibliothek?

  • Alle Bücher und andere Medien wurden zurückgegeben.
  • Alle eventuellen Mahngebühren wurden beglichen.

Wenn Sie nicht an der EAH studiert haben, besteht für Sie keine Abmeldepflicht. Sie können uns aber gern Bescheid geben, dann deaktivieren wir Ihr Konto.


Informationen für Studierende und Angehörige der EAH

1. Laufzettel (Exmatrikulationsantrag) vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Tipp: Bitte achten Sie darauf, dass zwischen "erfolgreicher Studienabschluss" und "erfolgreicher Studienabschluss mit anschließender Fortführung des Studiums (Master)" unterschieden wird.

2. Bringen Sie den Laufzettel zu uns an die Ausleihtheke oder schicken Sie ihn bequem per E-Mail.

3. Das Bibliothekspersonal prüft auf o. g. Voraussetzungen, unterzeichnet den Laufzettel und schickt ihn auf Wunsch an das Studierendensekretariat weiter.

Kann ich die Bibliothek auch weiterhin nutzen?

  • Wenn Sie Ihr Studium an der EAH fortsetzen, bleiben Sie natürlich auch weiterhin bei uns angemeldet.
  • Wenn Ihr Studium abgeschlossen ist, können Sie entscheiden, ob Sie weiter bei uns angemeldet bleiben wollen. Sie erhalten dann für einmalig 10 € eine neue thoska (Bibliotheksausweis) von uns.