VORPRAKTIKUM BACHELOR VOLLZEIT "Augenoptik/Optometrie"
Wenn Sie keine Ausbildung zum Augenoptiker*in haben, müssen Sie ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen in einem augenoptischen Fachbetrieb absolvieren.
Das Vorpraktikum kann vor Beginn oder während des Studiums durchgeführt werden. Der Praktikumsnachweis muss spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters vorliegen.
Das Vorpraktikum ist nicht in einer Augenklinik oder bei einem Augenarzt möglich.
Bitte beachten Sie die Regularien zum erforderlichen Vorpraktikum unter folgendem Download: Vorpraktikum BA AO Optom 12 19