Bedingungen für die Teilnahme an Hochschulsportkursen der EAH Jena (Anmelde- und Teilnahmebedingungen)

(Stand: 22.09.2021)

1 Anmeldung

1.1 Die Teilnahme an Angeboten des Hochschulsports erfordert eine Anmeldung der/des Anmeldenden über das Online-Buchungssystem des Hochschulsports der EAH Jena. Buchungsberechtigt sind Studierende der Thüringer Hochschulen, des Universitätsklinikums Jena und Beschäftigte der EAH Jena sowie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Diese Gruppen haben Nutzungspriorität.

1.2 Daneben erhalten Dritte (Gäste) die Möglichkeit zur Nutzung. Die Buchung für Gäste wird planmäßig einige Tage später freigeschaltet als für Buchungsberechtigte nach Ziffer 1.1. Für die Überweisung des Teilnahmeentgeltes erhalten Gäste eine Rechnung.

1.3 Jede Buchung ist verbindlich; ein Widerruf ist grundsätzlich nicht möglich.

1.4 Mit Absenden der Online-Buchung akzeptiert die/der Teilnehmende diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Benutzerordnung für die Sportanlagen der EAH Jena und ggf. die jeweils einschlägige Nutzerordnung für externe Sportanlagen. Beschäftigte der EAH Jena außerhalb exklusiver Beschäftigtensportkurse, Beamte und Gäste haben zusätzlich zu der Online-Buchung vor Nutzungsbeginn eine gesonderte Teilnahmeerklärung zu unterzeichnen und der/dem Übungsleitenden auszuhändigen.

1.5 Die/der Anmeldende erhält zeitnah eine Anmeldebestätigung, welche zur Zahlungsverpflichtung der/des Anmeldenden führt, unabhängig davon, ob das gebuchte Angebot tatsächlich wahrgenommen wird.

1.6 Die EAH Jena ist berechtigt, die Anmeldebestätigung nach Ziffer 1.5 aus wichtigem Grund abzulehnen insbesondere, wenn
• der Kurs ausgebucht ist,
• die EAH Jena ohne die Zurückweisung der Buchung die Nutzungspriorität nach Ziffer 1.1 nicht wahren könnte.

1.7 Die EAH Jena ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine nach Ziffer 1.5 erteilte Anmeldebestätigung zu widerrufen, wenn die/der Anmeldende spätestens bis 10 Kalendertage nach Anmeldung das für das jeweils gebuchte Angebot geschuldete Entgelt nicht entrichtet hat.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt ist, wer sich über das Online-Buchungssystem angemeldet, eine Anmeldebestätigung erhalten hat und die ggf. erforderliche Teilnahmeerklärung abgegeben hat (nachfolgend Teilnehmende/r).

3 Teilnahmeentgelte / Bezahlung

3.1 Die Sportangebote des Hochschulsports sind kostenpflichtig.

3.2 Das Teilnahme- bzw. Nutzungsentgelt richtet sich ausschließlich nach der zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültigen Hochschulsportentgeltordnung. Es wird zusätzlich online ohne Gewährleistung der Richtigkeit wiedergegeben.

3.3 Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Wege der Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung benannte Konto des Hochschulsports der EAH Jena. Alle anderen Zahlungswege sind ausgeschlossen.

3.4 Die Überweisung des Teilnahme- bzw. Nutzungsentgeltes ist unverzüglich nach Anmeldung zu beauftragen. Die Verbuchung einer Überweisung kann je nach beauftragtem Kreditinstitut bis zu sieben Kalendertage in Anspruch nehmen.

4 Umbuchung

Kurs-Umbuchungen auf alternative Kursangebote erfolgen unmittelbar über die Geschäftsstelle des Hochschulsports. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs oder Sportangebot. Eine anteilige Erstattung von Teilnahmeentgelten nach Umbuchungen ist ausgeschlossen. Wird auf ein teureres Angebot als das ursprünglich gebuchte umgebucht, so wird der Differenzbetrag fällig.

5 Rücktritt der/des Teilnehmende/n

5.1 Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung durch die/den Teilnehmende/n ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Sonderfällen (z.B. Sportuntauglichkeit – ärztliches Attest) kann schriftlich ein formloser Rücktrittsantrag gestellt werden. Für den entstehenden Verwaltungsaufwand wird ein Betrag von 10,00 Euro erhoben. Der Rückzahlungsanspruch der/des Teilnehmenden entsteht anteilig ab dem Zeitpunkt des Eintritts des begründeten Sonderfalls; es gilt Ziffer 9.

5.2 In begründeten Ausnahmefällen oder bei Benennung einer anderen anmeldeberechtigten Person, welche sich zur Übernahme des gebuchten Platzes bereit erklärt, durch die/den Teilnehmende/n entfällt der zu zahlende Betrag nach Abs. 5.1.

6 Stornierung von Kursen durch die EAH Jena

6.1 Das Hochschulsportzentrum behält sich das Recht vor, Sportkurse zusammenzulegen oder komplett abzusagen, wenn die Nutzungsrealität den Maßgaben der Rentabilität widerspricht. Eine Zusammenlegung oder Stornierung wird im Einzelfall entschieden und der/dem Teilnehmenden umgehend mitgeteilt.

6.2 Betroffene Teilnehmende erhalten im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten die Möglichkeit, ein alternatives Angebot ihrer Wahl im laufenden Zeitraum zu belegen. Sollte das nicht gewünscht sein, wird das Teilnahmeentgelt nach Maßgabe von Ziffer 9 in vollem Umfang rückerstattet.

7 Ausfälle von Einzelterminen / Absage von Kursen

7.1 Der jeweilige zeitliche Umfang der Sportangebote ist in der Online-Ausschreibung angegeben. Veranstaltungstermine können ausfallen insbesondere, wenn
• der Kurstag auf einen Feiertag, Betriebsruhe oder eine außerordentliche Parallelveranstaltung fällt,
• Betriebsstörungen, wie Havarien, Reparaturen, Bauarbeiten etc. eintreten,
• die/der Übungsleitende verhindert ist und es nicht gelingt, eine qualifizierte Vertretung zu finden,
• widrige Wetterbedingungen herrschen (Sportangebote im Freien).

7.2 Die/Der Übungsleitende ist berechtigt, Kurse abzusagen u.a.
• aus Sicherheitsgründen,
• aufgrund von Krankheit,
• aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen.

7.3 Alternativtermine für ausgefallene Kurse und Einzeltermine werden nicht angeboten.

7.4 Die/der Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Teilnahmeentgelte, wenn der Kurs lediglich in einem zusammenhängenden Zeitraum von höchstens drei Wochen aufgrund des Ausfalls bzw. der Absage nicht stattfinden kann. Ist die Absage bzw. der Ausfall durch höhere Gewalt begründet, ist der Erstattungsanspruch für immatrikulierte Teilnehmende abweichend von Satz 1 auf die Hälfte des Kursentgelts begrenzt; für alle übrigen Teilnehmenden ist der Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Für die Rückzahlung gilt Ziffer 9.

8 Nutzungsausschluss

8.1 Die/Der Übungsleitende ist berechtigt, Teilnehmende vom Sporttreiben auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Ermahnung gefährden.

8.2 Die Kursanmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes. Sollten Teilnehmende wiederholt Sportangebote buchen, ohne dass die Zahlung des Teilnahmeentgeltes erfolgt, behält sich die EAH Jena das Recht vor, die betreffende Person vom Hochschulsport auszuschließen.

9 Rückzahlung/Erstattung von Teilnahmeentgelten

9.1 Entsteht der/dem Teilnehmenden insbesondere nach Abs 5.1 und 7.4 ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmeentgelte, erfolgt die Rückzahlung durch die EAH Jena auf Antrag der/des Teilnehmenden unter Angabe einer aktuellen Kontonummer. Eine andere Zahlungsweise als die Überweisung ist ausgeschlossen.

9.2 Schlägt die Überweisung aufgrund einer unrichtigen Angabe der Kontonummer durch die/den Teilnehmende/n fehl, hat diese/r die der EAH Jena hierdurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Die EAH Jena ist zur Aufrechnung der vorstehenden Forderung mit an den Hochschulsport gerichteten Gegenforderungen berechtigt.

10 Haftung

10.1 Die EAH Jena haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmenden aus Anlass der hochschulsportlichen Nutzung entstehen, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch einen Hochschulsportmitarbeitenden zu verantworten ist.

10.2 Nutzende der Sportstätten haften für alle aus Anlass der Benutzung entstandenen Schäden nach den Bestimmungen des Zivilrechts.

10.3 Die Haftung der EAH Jena für Gesundheitsschäden aus unsachgemäßem Gebrauch von Geräten und Einrichtungen durch die/den Nutzende/n ist ausgeschlossen.

10.4 Die Haftung der EAH Jena für den Verlust von Gegenständen ist ausgeschlossen. Es wird empfohlen, die Schließfächer zu nutzen; evtl. erforderliche Vorhängeschlösser werden nicht von der EAH Jena bereitgestellt. Die EAH Jena haftet nicht für die Benutzung der Schließfächer.

10.5 Eine Haftungsablösung besteht für Studierende und Beschäftigte nur im Einzelfall und nur bei einem Personenschaden; für alle übrigen Teilnehmenden besteht keine Haftungsablösung. Eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden besteht für keinen der Teilnehmenden am Hochschulsport.

10.6 Allen Teilnehmenden am Hochschulsport wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche insbesondere den Fall abdeckt, dass bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden an Dritten entstehen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportstätten übernimmt die EAH Jena keine Haftung.

11 Versicherung

11.1 Hochschulmitglieder sind grundsätzlich bei Verrichtungen, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen sind, über die Unfallkasse Thüringen (UKT) unfallversichert.

11.2 Im Hochschulsport ist die Sportausübung ohne Leitung durch einen Übungsleiter oder außerhalb der festgelegten regelmäßigen Kurszeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

11.3 Beschäftigte (nicht Beamte) sind grundsätzlich nur bei der Teilnahme an als Beschäftigtensport deklarierten Kursen versichert.

11.4 Den spezielleren Einzelfall betreffend, können vom Hochschulsportzentrum keine versicherungsrechtlichen Aussagen im Vorfeld einer sportlichen Aktivität getroffen werden. Die Einzelfallentscheidung obliegt der UKT. Nach Unfallanzeige wird dort über Annahme oder Ablehnung entschieden. Bei Ablehnung müssen etwaige Kosten wie z.B. Behandlungs- und Folgekosten privat getragen werden.

11.5 Das Studierendenwerk Thüringen bietet für Studierende eine zusätzliche begrenzte Freizeitunfall- und Haftpflichtversicherung an. Für Informationen zu diesen Versicherungen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Thüringen.

11.6 Insgesamt wird dringend eine umfassende private Absicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung) mit ausreichendem Leistungsspektrum empfohlen!

12 Datenschutz

12.1 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Anmeldenden/Teilnehmenden erfolgt im Einklang mit allen datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG).

12.2 Alle Daten werden verschlüsselt übertragen. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist nur von Rechnern innerhalb der Hochschule möglich. Zugriffe werden in einer Log-Datei protokolliert. Der Server ist durch eine Firewall geschützt.

12.3 Personenbezogene Daten werden ein Jahr nach Ende eines Zeitraumes automatisch gelöscht, Kontodaten unmittelbar nach Zahlungseingang.

13 Fotos, Filmaufnahmen

Die/Der Teilnehmende erklärt sich mit seiner Anmeldung damit einverstanden, dass Bilder, Foto- und Filmaufnahmen der/des Teilnehmenden während der Hochschulsportveranstaltungen hergestellt und ohne Verfügungsanspruch verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung kann ohne Angabe von Gründen durch Erklärung gegenüber dem Hochschulsport der EAH Jena schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein finanzieller Anspruch besteht nicht.

14 Weitere Vorschriften

Im Übrigen gelten die Hausordnung mit der Sportstätten-Nutzungsordnung und das Infektionsschutzkonzept der Ernst-Abbe-Hochschule Jena mit dem Hygieneplan des Hochschulsports.