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Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium (§ 24 ImmaO der Ernst-Abbe-Hochschule Jena) ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z.B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. Beim Teilzeitstudium steht Ihnen im Vergleich zum Vollzeitstudium eine verlängerte Regelstudienzeit zur Verfügung, in der Sie die Studienleistungen erbringen können. Gerade wenn Sie berufsbegleitend studieren möchten, ist das Teilzeitstudium eine geeignete Studienform.

Der Antrag auf Teilzeitstudium kann in jedem Semester für zwei aufeinanderfolgende Semester unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bis spätestens zum Ende der Rückmeldefrist bzw. für das erste Fachsemester bis zum Ende der Einschreibungsfrist gestellt werden. Der Antrag ist an das Studierendensekretariat zu richten. Wiederholungsanträge sind möglich. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig von der Zustimmung durch den jeweiligen Fachbereich.

Kontakt für weitere Fragen

Studierendensekretariat
  • 01.00.10